04 March 2026, 15:50

AfD-Landeschef Schledde unter Verdacht: Verstoß gegen Transparenzregeln bei Firmenbeteiligung

Ein altes deutsches Wertpapier, das von der deutschen Regierung ausgegeben wurde und bedruckten Text und Zahlen enthält.

Landtag prüft Geschäftsbeteiligung von AfD-Politiker Schledde - AfD-Landeschef Schledde unter Verdacht: Verstoß gegen Transparenzregeln bei Firmenbeteiligung

Ansgar Schledde, der Landesvorsitzende der rechtspopulistischen AfD in Niedersachsen, gerät wegen eines möglichen Verstoßes gegen parlamentarische Transparenzregeln in die Kritik. Er hält 35 Prozent der Anteile an einem Unternehmen, das AfD-Veranstaltungen organisiert – doch erst nach Medienberichten gab er diese Beteiligung offiziell an. Nun prüft der Landtag, ob er seine Meldepflichten fristgerecht erfüllt hat.

Schledde ist zu 35 Prozent an der Isterberg Event GmbH beteiligt, einer Firma, die Veranstaltungen für die AfD abwickelt. Nach den deutschen Parlamentsregeln müssen Abgeordnete bedeutende Unternehmensbeteiligungen offenlegen, sofern diese wirtschaftlichen Einfluss gewähren. Zudem besteht eine Meldepflicht, wenn aus der Beteiligung monatliche Einnahmen von über 1.000 Euro oder Jahresgewinne von mehr als 10.000 Euro erwachsen.

Erst Ende Februar informierte Schledde den Landtag über seinen Anteil – und das erst, nachdem eine Zeitung auf die mögliche Pflichtverletzung hingewiesen hatte. Landtagspräsidentin Hanna Naber (SPD) prüft nun, ob die verspätete Offenlegung gegen die Vorschriften verstößt.

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Falls Schledde schuldig gesprochen wird, die Transparenzpflichten verletzt zu haben, droht ihm ein Bußgeld. Die Strafe könnte bis zur Hälfte seines jährlichen Grundgehalts betragen – potenziell rund 51.000 Euro. Bisher äußerte er sich nicht dazu, ob ihm die Beteiligung finanzielle Vorteile gebracht hat oder wie hoch seine Einnahmen aus AfD-Veranstaltungen gewesen sein könnten.

Der Fall liegt nun bei Landtagspräsidentin Naber, die entscheiden wird, ob Schledde gegen die Offenlegungsregeln verstoßen hat. Bei einem Vergehen wäre nicht nur eine Geldstrafe möglich, sondern auch eine genauere Prüfung seiner finanziellen Verquickungen mit der Veranstaltungsfirma. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzcharakter für die Behandlung ähnlicher Fälle in Zukunft haben.