AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

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Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Fahne, einem Banner und einem Tisch in der Nähe und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD geht gegen Regierung in die Offensive – Innenministerium bleibt gelassen

AfD geht gegen Regierung in die Offensive – Innenministerium bleibt gelassen

AfD geht gegen Regierung in die Offensive – Innenministerium bleibt gelassen

  1. Dezember 2025, 16:13 Uhr

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den sächsischen Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) offiziell als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Die Entscheidung, die im Januar 2025 vom Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigt wurde, besiegelt rechtlich endgültig einen Beschluss, der bereits vor zwei Jahren gefasst worden war. Die AfD weist die Einstufung scharf zurück und bezeichnet sie als ungerechtfertigt und politisch motiviert.

Der Streit begann, als der Verfassungsschutz den sächsischen AfD-Landesverband als extremistisch einordnete. Die Partei focht die Entscheidung umgehend an und argumentierte, ihre Äußerungen seien falsch interpretiert und aus dem Zusammenhang gerissen worden. AfD-Anwälte, darunter Joachim M. Keiler, behaupteten, mehrdeutige Aussagen müssten im Sinne der Meinungsfreiheit gewertet werden und dürften nicht als Beleg für Extremismus herangezogen werden.

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen wies die Beschwerde der AfD im Januar 2025 zurück und bestätigte damit die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Das Urteil folgte früheren Entscheidungen, darunter einer endgültigen Bestätigung durch das Oberverwaltungsgericht Dresden, das auch Eilanträge der AfD abgelehnt hatte. Dennoch kritisiert die Partei weiterhin das Verfahren und verweist darauf, dass der vollständige Verfassungsschutzbericht nach wie vor nicht veröffentlicht wurde.

Als Reaktion droht der sächsische AfD-Landesverband nun mit rechtlichen Schritten gegen die Landesregierung. Die Partei fordert die Rücknahme der Einstufung sowie die Veröffentlichung der vollständigen Bewertung. Das Innenministerium hingegen verteidigt sein Vorgehen und betont, dass alle rechtlichen Auseinandersetzungen zu seinen Gunsten entschieden worden seien.

Die AfD hält die Klassifizierung für ungerecht und kündigt an, im Falle einer Nichtaufhebung weitere Klagen einzureichen. Der Verfassungsschutz bleibt bei seiner Position – der sächsische AfD-Verband steht damit weiterhin unter offizieller Extremismusbeobachtung. Der Konflikt verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen der AfD und staatlichen Stellen über Meinungsfreiheit, politische Überprüfung und Transparenz.

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