Anklage wegen Hetze - Blogger freigesprochen

Anklage wegen Hetze - Blogger freigesprochen
Freispruch in Hetze-Verfahren – Bloggerin rechtskräftig entlastet
Kurzmeldung Das Oberlandesgericht hat nun ein Urteil des Landgerichts bestätigt, das eine Verurteilung der Frau durch das Amtsgericht Goslar aufgehoben hatte.
- Dezember 2025, 20:58 Uhr
Eine deutsche Bloggerin ist nach einem langjährigen Rechtsstreit endgültig vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Anabel Schunke hatte sich wegen eines umstrittenen Beitrags auf X vor Gericht verantworten müssen, in dem sie sich abfällig über Sinti und Roma geäußert hatte. Das Oberlandesgericht Braunschweig fällte am Freitag, dem 19. Dezember 2025, das endgültige Urteil und schloss den Fall damit ab.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine ursprüngliche Verurteilung durch das Amtsgericht Goslar. Das Landgericht Braunschweig hob dieses Urteil jedoch später auf und argumentierte, Schunkes Äußerung stelle keinen Angriff auf die Menschenwürde dar. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, doch das Oberlandesgericht bestätigte den Freispruch. Es sah nicht als erwiesen an, dass Schunke Sinti und Roma ihr gleichberechtigtes Existenzrecht abgesprochen habe.
Das Gericht räumte ein, der Beitrag sei diskriminierend und ehrverletzend gewesen. Dennoch verstoße er nicht gegen den Kern der persönlichen Würde – eine Voraussetzung nach § 130 Abs. 2 Nr. 1 lit. c des Strafgesetzbuchs. Zudem kam eine Verurteilung wegen Beleidigung nicht in Frage, da die betroffenen Parteien keine notwendige Strafanzeige erstattet hatten. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts ist der Fall nun rechtskräftig abgeschlossen; weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.
Das Urteil bestätigt, dass Schunkes Beitrag zwar anstößig war, jedoch nicht die rechtliche Schwelle zur Volksverhetzung erreichte. Die Richter stützten sich dabei auf den genauen Wortlaut des Gesetzes sowie das Fehlen einer formellen Anzeige. Der Fall könnte künftig als Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten dienen.

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