Apothekenprotest in Baden-Württemberg: Streikpläne nach rechtlichem Verbot gestoppt
Finn WagnerApothekenprotest in Baden-Württemberg: Streikpläne nach rechtlichem Verbot gestoppt
Landweiter Apothekenprotest in Baden-Württemberg nach rechtlichem Verbot gestoppt
Ein geplanter bundesweiter Protest von Apotheken in Baden-Württemberg wurde abgesagt, nachdem Behörden die Aktion für rechtswidrig erklärt hatten. Die Landesapothekerkammer hatte zunächst alle Apotheken im Land aufgerufen, am 23. März 2025 zu schließen, zog diese Aufforderung jedoch nach rechtlichen Bedenken des Sozialministeriums zurück.
Das Sozialministerium in Baden-Württemberg erklärte den Streik für unzulässig und verwies auf geltende Vorschriften. Demnach dürfen Apotheken laut einer allgemeinen Verordnung an nur einem Wochentag lediglich drei Stunden geöffnet bleiben – Regelungen, die auch am Protesttag weiterhin Gültigkeit hätten.
Ursprünglich waren Apothekenleiter aufgefordert worden, ihre Türen zu schließen und nur den Notdienst aufrechtzuerhalten. Später revidierte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV BW) jedoch seine Position und empfahl stattdessen symbolische Solidaritätsbekundungen. Dazu zählten das Tragen von Warnwesten, das Abdunkeln der Beleuchtung oder das Abdecken von Regalen.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hatte stattdessen vorgeschlagen, dass Apotheker an zentralen Kundgebungen in Städten wie München, Berlin, Hannover oder Düsseldorf teilnehmen – statt ihre Betriebe komplett zu schließen. Zwar können Apothekenleiter weiterhin eigenständig entscheiden, ihre Filialen zu schließen, müssen dafür aber nun die persönliche Verantwortung tragen.
Der ursprüngliche Plan, alle Apotheken in Baden-Württemberg zu schließen, wurde damit fallen gelassen. Die Apotheker stehen nun vor der Wahl, entweder eingeschränkt zu öffnen, symbolische Aktionen durchzuführen oder an Demonstrationen teilzunehmen. Die Entscheidung des Sozialministeriums stellt sicher, dass die üblichen Betriebsregeln am Protesttag weiterhin gelten.