Apothekenverband BVVA prangert Rückforderungen der Krankenkassen an – und schlägt radikale Lösungen vor
Philipp HartmannApothekenverband BVVA prangert Rückforderungen der Krankenkassen an – und schlägt radikale Lösungen vor
Der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) hat die aktuellen Maßnahmen gegen die Rückforderung von Nullgebühren durch die Krankenkassen scharf kritisiert. Nach Angaben des Verbands haben jüngste Gesetzesänderungen und punktuelle Einschränkungen das Problem nicht gelöst. Apotheken sehen sich weiterhin täglich mit finanziellen und bürokratischen Belastungen durch diese Forderungen konfrontiert.
In den vergangenen fünf Jahren haben deutsche Gerichte wiederholt gegen die Versuche der Krankenkassen entschieden, Nullgebühren-Zuschläge zurückzufordern. 2022 wies das Bundessozialgericht pauschale Begründungen auf Basis von Verwaltungskosten zurück (Az. B 12 KR 8/21 R). Zwei Jahre später bestätigte es, dass solche Rückforderungen rechtswidrig seien (Az. B 1 KR 4/23 R). 2025 verfügte dann das Oberlandesgericht Köln, dass die Kassen alle unrechtmäßig berechneten Gebühren auf Nullbetragsrechnungen zurückerstatten müssen.
Trotz dieser Urteile wirft der BVVA den Krankenkassen vor, ständig neue Wege zu finden, um Rückzahlungen zu verlangen. Der Verband bezeichnet das aktuelle System als undurchführbar, da es Apotheken zu langwierigen Widerspruchsverfahren und Rechtsstreitigkeiten zwinge. Als Lösung schlägt der BVVA vor, bundesweit einheitliche Festpreise für alle von Apotheken abgegebenen Hilfsmittel einzuführen, die zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (DAV) ausgehandelt werden.
Zudem fordert der BVVA eine Vereinfachung der Rezeptregeln. Vorgeschlagen werden eine einheitliche Gültigkeitsdauer von einem Monat für Standardrezepte sowie eine feste Abgabefrist für andere Verordnungen. Über die Rückforderungsproblematik hinaus plädiert der Verband für eine bessere Koordination der Versorgung von Patienten in häuslicher Pflege, ambulanter Altenpflege oder palliativer Betreuung. Ein weiterer zentraler Vorschlag ist die Einführung einer "Apotheken-GmbH", die durch Teilzeitmodelle mit stärkerer Einbindung in die Geschäftsführung mehr junge Apotheker für den öffentlichen Apothekenbereich gewinnen soll.
Darüber hinaus lehnt der BVVA ab, dass Apotheken Zuzahlungen im Auftrag der Krankenkassen einziehen müssen. Dies stelle eine unzumutbare administrative Belastung dar, argumentiert der Verband.
Ziel der BVVA-Vorschläge ist es, den finanziellen Druck auf Apotheken zu verringern und die Rezeptabwicklung zu vereinfachen. Bei Umsetzung könnten standardisierte Preise und klarere Regeln Streitigkeiten über Nullgebühren-Rückforderungen reduzieren. Zudem hofft der Verband, dass das GmbH-Modell mehr Apotheker dazu bewegt, in öffentlichen Apotheken zu arbeiten.