Apothekerkammer warnt vor riskanten Kooperationen mit Online-Rezeptplattformen
Finn WagnerApothekerkammer warnt vor riskanten Kooperationen mit Online-Rezeptplattformen
Apothekerkammer Nordrhein warnt Apotheken vor Kooperation mit Online-Rezeptplattformen
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat Apotheken, die mit Online-Rezeptplattformen zusammenarbeiten, dringend vor rechtlichen Konsequenzen gewarnt. Ein aktuelles Gerichtsurteil bestätigt, dass solche Partnerschaften häufig gegen Werberegeln verstoßen und Apotheken damit in die Gefahr von Strafverfolgung bringen. Den Anlass lieferte ein Fall um DoktorABC, einen Online-Dienst, der Patienten nach einer digitalen Konsultation an bestimmte Apotheken vermittelt.
Das Landgericht Berlin II entschied, dass Apotheken für unzulässige Werbung ihrer Online-Partner haftbar gemacht werden können. Im Mittelpunkt stand DoktorABC, eine Plattform, auf der Patienten nach dem Ausfüllen eines digitalen Fragebogens verschreibungspflichtige Medikamente – darunter auch medizinisches Cannabis – auswählen. Das Gericht urteilte, dass bereits die Bewerbung von Arzneimittelkategorien, nicht nur einzelner Produkte, gegen das Werbeverbot verstößt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diese Position bereits in einem früheren Verfahren gegen Bloomwell bestätigt. Damals wurde klargestellt, dass Werbebeschränkungen sowohl für einzelne Medikamente als auch für ganze Wirkstoffgruppen gelten. Die AKNR betont, dass der Großteil der aktuellen Online-Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nach deutschem Recht weiterhin illegal ist.
Die Rechtsabteilung der AKNR wird das jüngste Urteil nun prüfen, um weitere Schritte gegen rechtswidrige Geschäftsmodelle einzuleiten. Apotheken, die trotz Warnungen mit solchen Plattformen kooperieren, müssen mit Bußgeldern oder sogar dem Entzug ihrer Betriebserlaubnis rechnen. Zudem verwies die Kammer darauf, dass solche Partnerschaften das Prinzip der freien Apothekenwahl untergraben, da Patienten gezielt zu bestimmten Anbietern gelenkt werden, statt selbst entscheiden zu können.
Das Urteil setzt einen klaren Präzedenzfall für Apotheken, die mit Online-Rezeptdiensten zusammenarbeiten. Wer gegen Werberegeln verstößt, riskiert künftig rechtliche Sanktionen oder den Verlust der Zulassung. Die AKNR machte deutlich, dass sie weiterhin konsequent gegen Plattformen und Apotheken vorgehen wird, die an solchen Praktiken beteiligt sind.






