Autor fordert Abschaffung von Paragraf 188 nach eigenem Strafverfahren wegen Beleidigung
Philipp HartmannAutor fordert Abschaffung von Paragraf 188 nach eigenem Strafverfahren wegen Beleidigung
Ein deutscher Autor hat sich nach rechtlichen Konsequenzen wegen eines Tweets gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs ausgesprochen. Vor vier Jahren hatte er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arsch“ bezeichnet – ein Post, der später zu einem Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen führte. Der Fall hat die Debatte neu entfacht, ob das Gesetz Bürger unrechtmäßig kriminalisiert, während es gleichzeitig Prominente nicht wirksam schützt.
Der Vorfall begann 2019, als der Autor den beleidigenden Tweet gegen Amthor veröffentlichte. Die Nachricht blieb ein Jahr lang unbeachtet, bis sie gemeldet wurde und die Staatsanwaltschaft aufgrund von Paragraf 188 ermittelte – ein Gesetz, das speziell die Beleidigung von Amtsträgern unter Strafe stellt. Im Gegensatz zu allgemeinen Beleidigungsdelikten sieht dieser Paragraf eine längere Verjährungsfrist von fünf Jahren und schärfere Strafen vor.
Obwohl das Verfahren letztlich zugunsten des Autors ausging, warnte er, dass normale Bürger ohne juristische Mittel oft unverhältnismäßig hart von demselben Gesetz betroffen seien. Sein Fall zeigte zudem, wie häufig Strafbefehle in Deutschland eingesetzt werden – sie machen mehr als die Hälfte aller Strafverfahren aus.
Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat Paragraf 188 scharf kritisiert und argumentiert, das Gesetz schaffe ein zweiklassiges Rechtssystem. Der Autor, der selbst als Kommunalpolitiker Hass erfahren hat, räumte ein, dass es ein reales Problem mit Feindseligkeit gegenüber Politikern gebe. Doch das aktuelle Gesetz verschärfe die Spannungen eher, als sie zu entschärfen.
Nun fordert der Autor die Abschaffung von Paragraf 188, da das Gesetz seiner Meinung nach mehr Schaden als Nutzen anrichtet. Die harten Strafen und die verlängerte Verjährungsfrist bekämpften nicht die Ursachen politischer Hetze, so seine Kritik. Ohne Reform drohe das Gesetz weiterhin, Bürger unverhältnismäßig zu bestrafen, während die eigentlichen Konflikte ungelöst blieben.






