Bestätigung des Betrugsurteils gegen ehemaligen Pastor: Aufschub der Strafe von einem Jahr und acht Monaten bestätigt

Bundesgerichtshof Bestätigt Aufgeschobene Strafe Für ehemaligen Pastor - Bestätigung des Betrugsurteils gegen ehemaligen Pastor: Aufschub der Strafe von einem Jahr und acht Monaten bestätigt
Ein ehemaliger Pfarrer, der 66-jährige Norbert Z., hat seine Verurteilung wegen Betrugs sowie das dazugehörige Strafmaß durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt bekommen. Das Gericht wies seine Revision zurück und bestätigte damit die vom Landgericht Hildesheim 2021 verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Norbert Z. hatte die Kirche zwischen 2012 und 2016 durch die Einreichung von 44 gefälschten oder manipulierten Belegen und Rechnungen um mehr als 44.000 Euro betrogen. Die insgesamt veruntreute Summe belief sich auf 44.524,67 Euro. Der ehemalige Pfarrer gestand die Tat und hat den Schaden inzwischen vollständig ausgeglichen. Ursprünglich hatte das Landgericht Hildesheim eine Bewährungsstrafe verhängt, die das Bundesverfassungsgericht nun nach Aufhebung eines früheren Urteils wegen eines Verfahrensfehlers bestätigt hat. Im Fall des ehemaligen Pfarrers Norbert Z., der die Kirche betrogen hatte, ist das Urteil nun rechtskräftig. Das Bundesverfassungsgericht lehnte seine Revision ab und bestätigte die Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren abgeschlossen – der ehemalige Pfarrer hat die betrügerisch erlangte Summe bereits vollständig erstattet.

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