Betrunkener Kapitän mit 2,0 Promille auf dem Mittellandkanal gestoppt
Leni SchulzBetrunkener Kapitän mit 2,0 Promille auf dem Mittellandkanal gestoppt
Schiffskapitän mit fast 2,0 Promillerechner auf dem Mittellandkanal gestoppt
Ein 66-jähriger Bootsführer wurde am 18. Februar 2026 auf dem Mittellandkanal von seinem Schiff entfernt, nachdem es Meldungen über unberechenbares Verhalten gegeben hatte. Die Behörden griffen ein, nachdem der Kapitän eines Eisbrechers sie auf gefährliche Manöver aufmerksam gemacht hatte. Daraufhin leiteten sie umgehend Ermittlungen ein.
Bei dem Mann wurde eine erhebliche Alkoholisierung festgestellt – sein Blutalkoholwert lag bei knapp 2,0 Promillerechner. Nach deutschem Recht drohen Schiffsführern bei Überschreitung der 0,5-Promillerechner-Grenze Bußgelder zwischen 350 und 2.500 Euro sowie mögliche Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Ab einem Wert von 1,1 Promillerechner oder mehr handelt es sich um eine Straftat, die mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
Seine Lizenz wurde sofort eingezogen, und ihm wurde untersagt, die Fahrt fortzusetzen. Augenzeugenberichten zufolge hatte er zwar Anker geworfen, das Schiff jedoch nicht ordnungsgemäß festgemacht. Stattdessen schleifte er den Anker hinter sich her, während er weiterfuhr. Dies löste Befürchtungen aus, der Kanalboden oder unter Wasser verlaufende Versorgungsleitungen könnten beschädigt worden sein. Infolgedessen wurden zusätzliche Überprüfungen eingeleitet.
Ein Bluttest soll den genauen Alkoholpegel bestätigen, während die Ermittler prüfen, ob durch den Vorfall strukturelle Schäden entstanden sind. Dem Kapitän drohen nun Anklagen wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs sowie mehrfacher Verstöße gegen die Binnenschifffahrtsvorschriften.
Die Behörden untersuchen den Fall weiter, um das volle Ausmaß des Vorfalls zu klären. Der Kapitän wurde bereits umgehend von seinem Dienst suspendiert; rechtliche Konsequenzen sind wahrscheinlich. Weitere Kontrollen sollen zeigen, ob der Kanal oder die Infrastruktur bleibende Schäden davongetragen haben.






