BGH-Urteil: Bauunternehmen muss mangelhaftes Silo komplett sanieren
Ein langjähriger Rechtsstreit um ein mangelhaftes Silo hat mit einem endgültigen Urteil sein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein Bauunternehmen das Bauwerk vollständig instand setzen muss – trotz früherer Urteile, die die Verantwortung geteilt hatten. Der Fall begann, als ein Landwirt kurz nach der Fertigstellung des Silos im Jahr 2010 Mängel feststellte.
Im September 2010 hatte eine Baufirma für den Landwirten ein Befahrsilo errichtet. Schon wenig später bildeten sich Risse, unebene Flächen und Betonschäden. Besorgt über die Schäden leitete der Landwirt 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um den Zustand des Silos begutachten zu lassen.
Zwei Jahre später klagte er auf 120.000 Euro Schadensersatz für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab dem Landwirten zunächst vollständig recht und sprach ihm die geforderte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigung jedoch später um ein Drittel – mit der Begründung, der Landwirt trage eine Mitschuld an den Mängeln.
Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Am 27. November 2025 urteilte das Gericht, dass das Bauunternehmen sämtliche Mängel vollständig beheben muss. In der Begründung zum Aktenzeichen VII ZR 112/24 hieß es, die Verpflichtung des Unternehmens hänge nicht davon ab, wie lange das Silo genutzt worden sei oder in welchem Zustand es sich nach den Reparaturen befinde.
Das endgültige Urteil bestätigt, dass die Baufirma die gesamten Reparaturkosten ohne Abzüge tragen muss. Damit wird das vorherige Urteil zur geteilten Verantwortung aufgehoben und die volle Haftung des Unternehmens für die ursprünglichen Mängel bestärkt. Der Landwirt erhält nun den vollen Ausgleich für die notwendigen Instandsetzungsarbeiten.






