Birgit Malsack-Winkemann im Putsch-Prozess: War es Verschwörung oder bloße Phantasie?

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Eine Gruppe von Menschen und Soldaten steht in einem Raum mit einer Flagge an der rechten Wand und Lampen an der Decke.

Birgit Malsack-Winkemann im Putsch-Prozess: War es Verschwörung oder bloße Phantasie?

Ein deutsches Gericht untersucht die Rolle von Birgit Malsack-Winkemann, einer ehemaligen Richterin und AfD-Abgeordneten, im mutmaßlichen Reichsbürger-Putschversuch unter der Führung von Heinrich XIII. Prinz Reuß. Sie steht gemeinsam mit 24 weiteren Beschuldigten vor Gericht, darunter der hannoversche Anwalt Paul G., der im geplanten Regierungskabinett als künftiger Außenminister vorgesehen gewesen sein soll. Die Prozesse finden vor drei Oberlandesgerichten in Frankfurt, Stuttgart und München statt.

Malsack-Winkemann behauptet in ihrer Aussage, der sogenannte "Rat" sei nichts weiter als ein geistiger Salon gewesen, und wies Vorwürfe einer gewaltsamen Verschwörung zurück. Doch in privaten Chatverläufen bezeichnete sie Paul G. als "Konkurrenten" und äußerte Bedenken hinsichtlich der Personalentscheidungen. Ihre Ablehnung seiner Ernennung soll weniger auf ideologischen Differenzen als vielmehr auf der Sorge beruht haben, eigene Privilegien zu verlieren.

Die Verfahren werden zeigen, ob es sich bei den Aktivitäten der Gruppe um einen ernsthaften Putschversuch handelte oder – wie einige Angeklagte behaupten – um eine Reihe unrealistischer Phantasien. Bis auf Weiteres laufen die Verhandlungen in mehreren deutschen Städten. Das Urteil könnte erhebliche rechtliche und politische Folgen für die Beteiligten haben.