07 April 2026, 18:10

Brandenburg plant Verbot religiöser Symbole in Gerichtssälen

Silbermünze mit einem Adler, der eine Schlange umklammert, Flügel gespreizt, vor einem weißen Hintergrund, mit der Aufschrift "Deutsches Reich".

Brandenburg plant Verbot religiöser Symbole in Gerichtssälen

Brandenburg will religiöse Symbole in Gerichten verbieten

Brandenburg plant die Einführung eines Gesetzes, das religiöse Symbole in Gerichtssälen untersagt. Die vorgeschlagenen Regelungen würden Richtern und Justizmitarbeitern verbieten, während der Verhandlung sichtbar ein Kopftuch, eine Kippa oder ein Kreuz zu tragen. Behördenvertreter begründen den Schritt damit, dass so jeder Anschein von Befangenheit im Justizsystem ausgeschlossen werden solle.

Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes treibt das Neutralitätsgesetz voran und argumentiert, es stärke das öffentliche Vertrauen. Ziel sei es, sicherzustellen, dass Gerichtsentscheidungen allein auf rechtlichen Grundsätzen beruhen – und nicht auf persönlichen Überzeugungen. Der Entwurf folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das ähnliche Bedenken aufgriff.

Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits vergleichbare Neutralitätsgesetze verabschiedet. Brandenburgs Vorhaben würde das Verbot auch auf Laienrichter ausweiten und könnte möglicherweise sichtbare Tattoos mit religiöser Bedeutung einbeziehen. Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt die Maßnahme und schlägt vor, ihren Anwendungsbereich noch zu erweitern.

In Deutschland gibt es seit Langem Debatten über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst. Während das Justizministerium in Potsdam noch keinen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren vorgelegt hat, stößt der Entwurf bei wichtigen Juristen des Landes auf Zustimmung.

Falls das Gesetz verabschiedet wird, müssten Richter und Gerichtspersonal während der Dienstausübung auf das Tragen religiöser Symbole verzichten. Die Regelung spiegelt die bundesweiten Bestrebungen wider, die weltanschauliche Neutralität in öffentlichen Einrichtungen zu wahren. Brandenburgs Justiz würde sich damit anderen Bundesländern anschließen, die ähnliche Beschränkungen bereits umsetzen – sobald die Gesetzesvorlage finalisiert ist.

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