Brandenburger Abgeordnete streichen Teile ihrer Gehaltserhöhung für 2027
Philipp HartmannBrandenburger Abgeordnete streichen Teile ihrer Gehaltserhöhung für 2027
Abgeordnete des Brandenburger Landtages haben beschlossen, einen Teil der für 2027 vorgesehenen automatischen Erhöhung ihrer Aufwandsentschädigung zu streichen. Der Beschluss folgt Forderungen der Oppositionsparteien, die geplante Anpassung zu begrenzen oder ganz auszusetzen. Mit dem Schritt soll der Haushaltsdruck auf das Parlament verringert werden.
Ein Großteil der Bezüge der Abgeordneten ist an die Lohnentwicklung gekoppelt, ein kleinerer Teil an die Inflation. Aktuell setzt sich ihre monatliche Vergütung zusammen aus 8.911,89 Euro aus der Lohnanpassung, 1.217,22 Euro aus dem Inflationsausgleich, 270 Euro für Wahlkreisaufwendungen sowie 10.399,11 Euro für die Altersvorsorge.
Die Obergrenze für die automatische Anpassung bleibt zwar bei 3,5 Prozent, doch der Großteil der geplanten Grundgehaltserhöhung wurde ausgesetzt. Durch diese Änderung sollen rund 700.000 Euro eingespart werden. Die Wahlkreiszulagen und die Rentenzuschüsse bleiben unverändert.
In den vergangenen Jahren gab es nicht immer Erhöhungen: 2021 und 2022, während der Pandemie, blieben die Bezüge stabil. Die AfD hatte gefordert, die Anpassungen nur noch alle zwei Jahre an der Lohnentwicklung auszurichten, während AfD und BSW zunächst eine vollständige Einfrierung für 2027 verlangt hatten.
Der teilweise Verzicht wird die Kosten für den Landtag senken. Das Grundgehalt der Abgeordneten steigt nicht wie geplant, doch andere Bestandteile ihrer Vergütung bleiben bestehen. Die Haushaltsentlastung tritt ab 2027 in Kraft.






