20 March 2026, 18:07

Braunschweig kämpft gegen illegales Gehwegparken – doch Poller bleiben tabu

Eine belebte Straße in Berlin mit zahlreichen parkenden Taxis, Fußgängern auf dem Gehweg, gesäumt von Laternenpfählen und Bäumen, Gebäuden im Hintergrund und einem fernen Bogen mit Statuen und Turm unter einem bewölkten Himmel.

Braunschweig kämpft gegen illegales Gehwegparken – doch Poller bleiben tabu

Die Braunschweiger Stadtverwaltung geht hart gegen illegales Gehwegparken vor und verhängt seit 2024 jährlich in fast 5.000 Fällen Bußgelder. Trotz wiederholter Verstöße lehnen die Verantwortlichen jedoch physische Barrieren wie Poller ab – mit Verweis auf Sicherheitsbedenken und mögliche Zugangsbehinderungen. Die Diskussion hält an, während Stadtplaner zwischen Fußgängerfreundlichkeit und Parkplatzbedarf abwägen müssen.

Nach der deutschen Straßenverkehrsordnung ist das Parken oder Halten auf Gehwegen grundsätzlich verboten, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Häufige Verstöße sind etwa das teilaufgepflasterte Parken entlang der Karl-Marx-Straße oder das senkrechte Abstellen von Fahrzeugen auf der Georg-Westermann-Allee und am Wilhelmitorwall. Dabei wird oft die vorgeschriebene Mindestbreite von 1,80 Metern für Gehwege unterschritten – ein Problem, auf das die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinweist.

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Die Stadtverwaltung schließt die Installation von Pollern oder Betonabsetzern aus, da diese Gefahrenquellen darstellen und den Zugang erschweren könnten. Stattdessen setzen neuere Straßenentwürfe auf einen Überhangstreifen, der es Fahrzeugen ermöglicht, mit den Rädern am Bordstein zu parken, während sie teilweise auf den Gehweg ragen. Dieser Kompromiss soll Konflikte entschärfen, ohne die Bewegungsfreiheit einzuschränken.

Obwohl die Verwaltung vereinzelte Vorfälle einräumt, sieht sie keinen Bedarf für eine stadtweite Strategie. Als Begründung wird angeführt, dass es kaum flächendeckende Beschwerden aus der Bevölkerung gebe. Die Daten für 2023 bleiben unklar, da keine öffentlichen Aufzeichnungen vorliegen, aus denen die Anzahl der geahndeten Fälle hervorgeht.

Die Stadt setzt weiterhin auf gezielte Kontrollen und gestalterische Anpassungen statt auf flächendeckende Maßnahmen. Mit fast 5.000 Bußgeldern pro Jahr hält die Verwaltung die bestehenden Regelungen für ausreichend. Vorerst bleibt die Abwägung zwischen Fußgängersicherheit und Parkkomfort in Braunschweigs Stadtplanung eine Einzelfallentscheidung.

Quelle