Braunschweigs Abschiebeeinrichtung bleibt seit Eröffnung ungenutzt – warum?
Finn WagnerBraunschweigs Abschiebeeinrichtung bleibt seit Eröffnung ungenutzt – warum?
Abschiebeeinrichtung in Braunschweig seit Eröffnung im Juli 2025 ungenutzt
Die Abschiebeeinrichtung in Braunschweig steht seit ihrer Eröffnung im Juli 2025 leer. Die Anlage, die für ausländische Staatsbürger bestimmt ist, gegen die ein vollstreckbarer Abschiebebeschluss vorliegt, hat bisher noch keine einzige Person aufgenommen. Das Zentrum war Teil eines Maßnahmenpakets, das Innenministerin Daniela Behrens nach dem Mord an Liana K. auf den Weg gebracht hatte.
Eigentlich sollte die Einrichtung für Personen genutzt werden, die ihre eigene Abschiebung aktiv behindern. Doch rechtliche Änderungen haben dazu geführt, dass sie bisher ungenutzt blieb. Gerichte genehmigen inzwischen häufiger Anträge auf Abschiebungshaft oder -gewahrsam – was die Betroffenen von einer Unterbringung dort ausschließt.
Diese Veränderung in der Rechtsprechung hat die Einrichtung leer stehen lassen. Trotz ihres ursprünglichen Zwecks bleibt das Zentrum weiterhin ungenutzt, da die Zahl der richterlich angeordneten Ingewahrsamnahmen steigt – statt die Betroffenen dorthin zu verlegen.
Die Anlage bleibt zwar betriebsbereit, wird aber nicht genutzt. Ihre Zukunft hängt davon ab, ob sich die rechtlichen Trends ändern oder neue politische Vorgaben eingeführt werden. Bis dahin bleibt die Rolle der Einrichtung im Abschiebeverfahren unerfüllt.






