DAK Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken ab Mai 2026
DAK Gesundheit verschärft Richtlinien für Apotheken bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen
Die DAK Gesundheit hat neue Vorgaben für Apotheken veröffentlicht, die Kostenvoranschläge und Rechnungen einreichen. Ab dem 1. Mai 2026 können falsche Preis- oder Mehrwertsteuerangaben zu Ablehnungen und Abrechnungsstreitigkeiten führen. Der Krankenversicherer betont die Bedeutung der Einhaltung der Regeln, um finanzielle Komplikationen zu vermeiden.
Nach den aktualisierten Bestimmungen müssen Apotheken bei elektronischen Kostenvoranschlägen den Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer) angeben – es sei denn, ein Vertrag sieht Bruttopreise vor oder es liegt eine Mehrwertsteuerbefreiung vor. Zudem muss der korrekte Mehrwertsteuer-Hinweis wie "Netto (regulärer MwSt-Satz)" oder "Netto (ermäßigter MwSt-Satz)" dem angegebenen Preis beigefügt werden.
Für die automatisierte Abrechnung ist es Pflicht, neben dem Preis auch einen Mehrwertsteuer-Code zu übermitteln. Dabei gelten die Kennziffern "1" für den vollen Steuersatz und "2" für den ermäßigten Satz. Fehlende oder ungenaue Angaben können zur Ablehnung der Einreichung führen.
Die DAK Gesundheit bestätigt, dass es in bestimmten Fällen Ausnahmen gibt – etwa bei vertraglich vereinbarten Bruttopreisen oder bei Steuerbefreiung. Dennoch müssen Apotheken sicherstellen, dass alle anderen Einreichungen den neuen Anforderungen entsprechen.
Die Änderungen treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Bei Nichteinhaltung drohen Ablehnungen und Abrechnungskonflikte. Apotheken werden aufgefordert, ihre Systeme und Prozesse zu prüfen, um die aktualisierten Vorgaben zu Mehrwertsteuer und Preisangaben zu erfüllen. Eine korrekte Meldung ist entscheidend, um Verzögerungen bei Zahlungen zu vermeiden.






