DB-Chef Nagl blockiert Italos Markteintritt: "Sonderklausel gefährdet EU-Recht"
Noah JägerDB-Chef Nagl blockiert Italos Markteintritt: "Sonderklausel gefährdet EU-Recht"
Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, lehnt Pläne ab, dem italienischen Bahnbetreiber Italo ab 2028 Sonderzugang zum deutschen Fernverkehrsmarkt zu gewähren. Er argumentiert, dass eine vorgeschlagene befristete „Neueinsteiger-Klausel“ gegen EU-Recht verstoßen und jahrelange juristische Auseinandersetzungen auslösen könnte.
Der aktuelle Vorstoß, eine vorübergehende Sonderregelung für Italo einzuführen, erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Deutschland auf einen neuen, EU-weiten Rechtsrahmen wartet. Diese verbindliche Verordnung, Teil der EU-Kapazitätsverordnung, tritt erst 2031 in Kraft. Bis dahin warnt Nagl, dass jede Bevorzugung Italos die Markstabilität gefährden würde.
Frühere, langfristige Vereinbarungen aus dem Jahr 2017 waren wegen ihrer Komplexität und rechtlichen Risiken wieder aufgehoben worden. Nagl befürchtet nun, dass eine neue Kurzzeitklausel ähnliche Probleme mit sich bringen könnte – mit der Folge endloser Gerichtsprozesse. Unklare rechtliche Formulierungen, so betont er, würden die Unsicherheit für alle Bahnbetreiber nur weiter verschärfen.
Trotz seiner Bedenken steht Nagl Wettbewerb im Fernverkehr grundsätzlich offen gegenüber. Er besteht jedoch darauf, dass dieser vor allem den Fahrgästen und nicht einzelnen Unternehmen zugutekommen müsse. Sein Hauptkritikpunkt liegt nicht im Wettbewerb an sich, sondern in der Art und Weise, wie Sonderbedingungen durchgesetzt werden könnten.
Nagls Warnungen unterstreichen die rechtlichen und praktischen Hürden, die mit einer beschleunigten Markteinführung Italos in Deutschland verbunden sind. Ohne klare EU-Vorgaben bis 2031 birgt jede Übergangslösung das Risiko zäher Rechtsstreitigkeiten und Marktverwerfungen. Die Debatte dreht sich nun darum, ob Wettbewerb vor Inkrafttreten der neuen Regeln fair – und rechtssicher – eingeführt werden kann.






