Debatte über Promillegrenzen: Sollten Radfahrer und E-Scooter-Fahrer gleich bestraft werden?

Admin User
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Mehrere Personen auf Motorrädern bei einem Rennen, alle mit Helmen, mit Text am unteren Bildrand.

Debatte über Promillegrenzen: Sollten Radfahrer und E-Scooter-Fahrer gleich bestraft werden?

Vom 28. bis 30. Januar 2023 findet in Goslar die 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Fachleute kommen zusammen, um zentrale Fragen zur Alkoholisierung im Straßenverkehr zu diskutieren – insbesondere bei Fahrradfahrern, Pedelec-Nutzern und E-Scooter-Fahrern. Im Fokus steht dabei, ob die aktuellen Promillegrenzen für diese Gruppen noch angemessen und wirksam sind.

Die Veranstaltung beginnt am 29. Januar mit einem Eröffnungsvortrag von Deutschlands Generalbundesanwalt Jens Rommel. Sein Referat mit dem Titel „Das Auto als Waffe?“ bildet den Auftakt für weiterführende Debatten über Verkehrssicherheit und rechtliche Konsequenzen.

Am 30. Januar widmet sich eine Podiumsdiskussion verschärften Regelungen für Lastenräder, Pedelecs und E-Bikes. Mit dabei sind Burkhard Stork vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZIV), Polizeipräsident Andreas Diekmann sowie die NDR-Journalistin Christina Harland. Sie erörtern, ob betrunkene Radfahrer und E-Bike-Nutzer ähnlich hohe Strafen zahlen sollten wie Autofahrer oder E-Scooter-Fahrer. Parallel dazu befasst sich eine Arbeitsgruppe speziell mit Alkoholisierung bei Fahrradfahrern und Pedelec-Nutzern. Geleitet wird sie von Dr. Matthias Quarch, dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Aachen, sowie den Mitgliedern Lena Bujung, Prof. Dr. Frank Mußhoff und dem Rechtsanwalt Christian Funk. Sie bewerten, ab welchem Blutalkoholspiegel diese Aktivitäten ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.

Aktuell gelten für Autofahrer und E-Scooter-Nutzer ab 0,5 Promille Sanktionen – darunter Bußgelder und Fahrverbote. Radfahrer und Pedelec-Fahrer hingegen machen sich erst ab 1,6 Promille strafbar. Die Folgen sind dann drastisch: Geldstrafen in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, zwei Punkte in Flensburg sowie eine verpflichtende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Bei einem negativen MPU-Ergebnis droht der Entzug des Führerscheins.

Ziel der Konferenz ist es, zu klären, ob die bestehenden Alkoholgrenzen für Radfahrer und Pedelec-Nutzer überarbeitet werden müssen. Die Ergebnisse könnten künftige Verkehrsgesetze und Kontrollpraktiken beeinflussen – und damit auch, wie Bußgelder und Strafen für verschiedene Verkehrsteilnehmer angewendet werden.

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