Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen verbotener NS-Parole "Alles für Deutschland"
Noah JägerErmittlungen gegen "Achse des Guten" wegen verbotener NS-Parole "Alles für Deutschland"
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines Artikels, in dem ein historischer Slogan wiedergegeben wurde, der inzwischen als verboten eingestuft wird. Der unter dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" im Mai 2024 veröffentlichte Beitrag steht in der Kritik, weil er eine Parole zitierte, die mit nationalsozialistischer Propaganda in Verbindung gebracht wird. Der Fall ist die jüngste Konsequenz eines Gerichtsurteils aus dem Jahr 2024, das den Spruch "Alles für Deutschland" verbot, nachdem der rechtsextreme Politiker Björn Höcke (AfD) wegen dessen Verwendung in Reden zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.
Die Ermittlungen nahmen ihren Anfang, nachdem eine nicht namentlich bekannte Person den Artikel bei Hessen Gegen Hetze gemeldet hatte, einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte, die mit dem Bundeskriminalamt (BKA) kooperiert. Der Fall wurde anschließend an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weitergeleitet und wird nun von der Staatsanwaltschaft Augsburg bearbeitet.
Der umstrittene Artikel griff einen Beitrag aus dem Jahr 1931 auf, der in Das Reichsbanner erschienen war – einer Zeitung mit SPD-Nähe – und enthielt den Slogan "Alles für Deutschland". Zwar wurde der Spruch historisch sowohl von der SPD als auch von der Zentrumspartei verwendet, doch urteilten deutsche Gerichte 2024, dass er mittlerweile als verbotenes Kennzeichen gemäß § 86a StGB einzustufen sei. Diese Entscheidung folgte auf zwei Verurteilungen gegen Björn Höcke, der als AfD-Politiker des rechten Flügels den Spruch in öffentlichen Reden verwendet hatte. Die Gerichte begründeten ihre Haltung damit, dass die Assoziation des Slogans mit der NS-SA seine Verwendung unabhängig von der früheren politischen Nutzung verbiete.
Die Achse des Guten, 2004 vom ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet, versteht sich als liberal-konservatives Portal. Nach deutschem Recht stellt die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole dann keine Straftat dar, wenn sie der staatsbürgerlichen Aufklärung oder der historischen Berichterstattung dient. Nun prüfen die Behörden, ob die Wiedergabe des Slogans im Artikel unter diese Ausnahmeregelung fällt.
Bis März 2026 hatte keine rechtliche Neubewertung des Slogans stattgefunden, und die Gerichte hielten am Verbot fest. Der Fall zeigt, wie die Anwendung des Gesetzes ausgeweitet wird – mittlerweile sind nicht nur Rechtsextreme wie Höcke betroffen, sondern auch Journalisten und Medienhäuser.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wird klären, ob die Achse des Guten durch die erneute Veröffentlichung des Slogans gegen § 86a StGB verstoßen hat. Bei einer Verurteilung könnte der Fall Präzedenzcharakter für den Umgang mit historischen Parolen mit NS-Bezug in der modernen Berichterstattung erlangen. Zudem könnte das Urteil die Grenzen der Ausnahmen für bildungs- oder geschichtspolitische Zwecke im deutschen Recht präzisieren.






