Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller wegen Beleidigung eingestellt
Noah JägerErmittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller wegen Beleidigung eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ein Ermittlungsverfahren gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, wegen des Vorwurfs der Beleidigung eingestellt. Der Fall ging auf zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter) zurück, in denen es um Hamado Dipama ging, ein Mitglied des BR-Rundfunkrats. Müller hatte Dipamas Flüchtlingsstatus infrage gestellt sowie dessen Umgang mit einem umstrittenen Instagram-Post thematisiert.
Müller begrüßte die Entscheidung, kritisierte jedoch das Verfahren als emotional belastend und finanziell aufwendig für Angeklagte, die sich gegen unbegründete Vorwürfe verteidigen müssten.
Der Streit hatte begonnen, als Müllers Blog auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Beitrag der Gruppe Afrokratie hinwies. In dem ursprünglichen Post waren weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnet worden, bevor der Begriff später geändert wurde. Zudem äußerte Müller Zweifel daran, ob Dipama – der 2002 als Gegner des damaligen burkinischen Machthabers Blaise Compaoré aus München floh – im Jahr 2025 bei einer Rückkehr in sein Heimatland noch als Flüchtling gelten könne. Dipama war seit 2022 durch seine öffentliche Unterstützung für den aktuellen Militärführer Burkina Fasos, Ibrahim Traoré, in den Fokus gerückt.
Zur Verteidigung gegen die Vorwürfe zog Müller die Kanzlei Hoecker hinzu. Später prangerte er die Ungleichheit im deutschen Rechtssystem an, wo sich Angeklagte oft hohen Kosten gegen haltlose Beleidigungsklagen erwehren müssten, während Kläger kein finanzielles Risiko trügen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren schließlich ein, da keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Beleidigung vorlagen.
Dipama hat zudem Klage wegen Beleidigung gegen das Magazin Cicero und das Nachrichtenportal Apollo eingereicht. Müller warnte, dass die Drohung mit rechtlichen Schritten kleinere Medien einschüchtern und investigativen Journalismus für unabhängige Reporter deutlich riskanter machen könnte.
Mit der Einstellung des Verfahrens kann Müller seine Arbeit nun ohne rechtliche Konsequenzen fortsetzen. Die Entscheidung könnte präjudiziell für die Behandlung ähnlicher Beleidigungsklagen gegen Journalisten wirken. Dipamas weitere Klagen gegen Medienorganisationen sind noch anhängig.






