EU verschärft Regeln: Plattformen dürfen Nutzerkonten nicht mehr willkürlich sperren
Philipp HartmannEU verschärft Regeln: Plattformen dürfen Nutzerkonten nicht mehr willkürlich sperren
Die Europäische Union hat strengere Regeln eingeführt, um zu verhindern, dass Online-Plattformen Nutzerkonten willkürlich sperren. Nach dem Digital Services Act (DSA) müssen Unternehmen wie E-Mail-Anbieter, soziale Netzwerke und Streamingdienste Sperren oder Einschränkungen von Konten nun klar begründen. Das Gesetz trat in Deutschland am 17. Februar 2024 voll in Kraft, nachdem es im Oktober 2022 verabschiedet worden war.
Der DSA verpflichtet Dienstleister, transparente und verhältnismäßige Verfahren einzuhalten, bevor sie Konten sperren. Gültige Gründe für Sperren sind etwa Zahlungsverzug, Vertragsverstöße, Sicherheitsrisiken oder rechtliche Verpflichtungen. Zudem müssen Unternehmen Nutzer im Voraus informieren und die rechtliche Grundlage für ihre Maßnahmen erläutern.
Bevor Plattformen vollständige Sperren verhängen, müssen sie zunächst mildere Alternativen prüfen. Ihre Nutzungsbedingungen müssen in verständlicher Sprache formuliert sein, damit Nutzer die Regeln nachvollziehen können. Wird ein Konto gesperrt, können Betroffene nun Beschwerde einreichen, Fristen für Antworten setzen und Streitigkeiten notfalls in ein Schlichtungsverfahren bringen. Das in Deutschland als Digital Services Act-Umsetzungsgesetz bekannte Regelwerk gilt für alle großen Online-Dienste. Es soll willkürliche Entscheidungen verhindern und gleichzeitig Nutzerrechte mit Plattformsicherheit in Einklang bringen.
Nutzer haben nun klarere Rechte, wenn ihr Konto gesperrt wird. Plattformen müssen faire Warnungen aussprechen, Einschränkungen begründen und Möglichkeiten zur Beschwerde anbieten. Zudem müssen Unternehmen alle Kommunikation dokumentieren und vor vollständigen Sperren weniger schwere Sanktionen in Betracht ziehen.