03 April 2026, 00:56

Freispruch für Hannoveraner nach umstrittenem Facebook-Post gegen Oberbürgermeister

Ein Plakat mit einem schwarzen Power-Logo, einem schwarzen Kreis mit weißer Umrandung und einem weißen Buchstaben 'P' in der Mitte und fetter Schrift, die 'Rache für Verbrechen, revolutionäre Gewalt' lautet und zur Aktion gegen rassistische Ungerechtigkeit und Gewalt aufruft.

Freispruch für Hannoveraner nach umstrittenem Facebook-Post gegen Oberbürgermeister

Ein Gericht in Hannover hat Christian H., einen örtlichen Mann, der beschuldigt wurde, zu Gewalt gegen den Oberbürgermeister der Stadt aufgestachelt zu haben, freigesprochen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein umstrittenes Facebook-Posting, das er in einer großen Community-Gruppe veröffentlicht hatte. Der Richter urteilte, dass die Formulierung zwar anstößig sei, aber nicht eindeutig gegen das Gesetz verstoße.

Die Gruppe mit dem Namen "Hannover Gruppe" begann als kleine Plattform für lokale Nachrichten, zählt mittlerweile jedoch rund 93.000 Mitglieder. Auf ihrem Höhepunkt verzeichnete sie bis zu 200.000 Nutzer pro Tag und gehörte damit zu den aktivsten Online-Foren der Stadt.

Christian H. sah sich Vorwürfen nach Paragraf 140 des deutschen Strafgesetzbuchs ausgesetzt, der die öffentliche Billigung oder Belohnung schwerer Straftaten unter Strafe stellt. Sein Beitrag lautete: "Die überwältigende Mehrheit dieser Gruppe möchte Belit am Galgen auf dem Opernplatz baumeln sehen... Warte, ich muss mich korrigieren – er heißt doch Grüner Sultan, oder?" Die Äußerung richtete sich gegen Belit Onay, den Grünen-Oberbürgermeister Hannovers.

Der Richter bezeichnete den Fall als nicht eindeutig und verwies darauf, dass der Beitrag missverständlich formuliert und interpretationsfähig sei. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, es handele sich um eine Aufforderung zu Gewalt, doch das Gericht fand keine Beweise, die zweifelsfrei eine Straftat belegt hätten. Christian H. hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 900 Euro Widerspruch eingelegt, was eine öffentliche Verhandlung erzwang.

Während des Prozesses behauptete er, seine Worte hätten lediglich eine Diskussion anregen sollen, nicht aber Gewalt androhen. Er betonte sogar, Onay zu unterstützen, und wollte lediglich "in Hannover etwas Bewegung reinbringen". Der Administrator der Gruppe sagte aus, der Ton sei im Laufe der Zeit rauer geworden, wobei rechtsextreme Nutzer die Gespräche dominierten und andere Stimmen übertönten.

Christian H. zählt zu den aktivsten Mitgliedern der Gruppe und kritisiert regelmäßig die Stadtregierung, während er gleichzeitig Nostalgie für die 1980er- und 1990er-Jahre äußert. Trotz der Kontroverse konnte kein direkter Zusammenhang zwischen seinem Posting und einer konkreten Bedrohung des Oberbürgermeisters nachgewiesen werden.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Über den weiteren Einfluss der Gruppe auf die politischen Debatten in Hannover ist wenig bekannt. Obwohl sie seit elf Jahren existiert, gibt es keine klaren Belege dafür, dass sie größere Meinungsverschiebungen in der Öffentlichkeit oder andere juristische Auseinandersetzungen außerhalb dieses Falls ausgelöst hat.

Der Freispruch bedeutet, dass Christian H. keine weiteren Konsequenzen wegen des Beitrags zu erwarten hat. Die Entscheidung stützte sich auf die Mehrdeutigkeit seiner Aussagen und das Fehlen eines klaren Vorsatzes zur Gewaltanstiftung. Der Fall unterstreicht die Herausforderungen, vor denen Gerichte stehen, wenn es darum geht, hetzerische Äußerungen in sozialen Medien zu bewerten – insbesondere in großen, schnelllebigen Online-Gruppen.

AKTUALISIERUNG

Inside the courtroom: New details emerge from the trial atmosphere

The trial of Christian H. unfolded with heightened tension, as vivid courtroom reports reveal. 'Richtig was los hier', he remarked, observing full spectator rows at the Amtsgericht Hannover. Prosecutors framed his Facebook post as a direct incitement to violence, while the judge acknowledged its ambiguous phrasing. 'Der Post sei unglücklich formuliert, man könne ihn so oder so verstehen,' the ruling emphasized, underscoring the legal challenge of interpreting online rhetoric.