Friedrich Merz lehnt Trumps „Friedensrat“ ab – verfassungsrechtliche Bedenken entscheiden
Leni SchulzFriedrich Merz lehnt Trumps „Friedensrat“ ab – verfassungsrechtliche Bedenken entscheiden
Bundeskanzler Friedrich Merz lehnt Einladung in Trumps "Friedensrat" ab
Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Einladung des US-Präsidenten Donald Trump, sich dem neu gegründeten Friedensrat anzuschließen, abgelehnt. Die Entscheidung fällt trotz früherer Signale Merz', Interesse an der Initiative zu haben. Als Hauptgründe für die deutsche Absage wurden verfassungsrechtliche Bedenken sowie die aktuelle Struktur des Gremiums genannt.
Der Friedensrat, der im Januar 2026 in Davos ins Leben gerufen wurde, soll Konflikte über den Nahen Osten hinaus angehen. Ursprünglich war er dafür vorgesehen, einen Waffenstillstand im Gazastreifen zu überwachen und den Wiederaufbau zu koordinieren, doch sein Mandat wurde inzwischen auf globale Streitfälle ausgeweitet.
Trump gründete den Friedensrat am 22. Januar 2026 während des Weltwirtschaftsforums. Die Gründungsurkunde wurde von Vertretern aus 19 Ländern unterzeichnet und definiert das Gremium als Plattform zur Konfliktlösung. Zwar lag der Fokus zunächst auf Gaza, doch mittlerweile umfasst sein Auftrag weltweite Friedensbemühungen.
Noch vor dem offiziellen Start hatte Merz Trump in privaten Gesprächen seine grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme signalisiert. Doch das deutsche Grundgesetz steht einer Mitgliedschaft in der aktuellen Form entgegen. Die Ablehnung Berlins spiegelt Vorbehalte gegenüber dem rechtlichen und politischen Rahmen des Rates wider.
Europäische Beamte betrachten den Friedensrat mit Skepsis und sehen darin eine mögliche Konkurrenz zu den Vereinten Nationen. Dennoch zeigt sich Merz offen für künftige Zusammenarbeit mit den USA in neuen Friedensformaten. Explizit nannte er die Ukraine als Region, in der gemeinsame Anstrengungen denkbar wären.
Der Kanzler betonte, Deutschland schließe den Dialog nicht aus, benötige aber ein anderes Modell für eine Beteiligung. Seine Haltung lässt Verhandlungsspielraum, hält jedoch Abstand zum aktuellen Konzept.
Die Weigerung Deutschlands, dem Friedensrat beizutreten, unterstreicht die Schwierigkeiten, internationale Friedensinitiativen mit nationalen Rechtsrahmen in Einklang zu bringen. Die Entscheidung schließt eine Kooperation nicht grundlegend aus – Merz hat bereits Interesse an alternativen Formaten signalisiert. Künftige Gespräche zwischen Berlin und Washington könnten sich auf Anpassungen der Ratsstruktur oder separate Kooperationswege konzentrieren.