Gefangener flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien nach Unfall geschnappt
Finn WagnerGefangener flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien nach Unfall geschnappt
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Benjamin F. entkam mit seinem Motorrad und wurde später nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst. Der Vorfall hat eine Debatte über die Hafturlaubsregelungen in Niedersachsen ausgelöst.
Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können lebenslang Inhaftierte nach zehn Jahren Haft einen Antrag auf Hafturlaub stellen. Für kürzere, unbeaufsichtigte Ausgänge beträgt die Wartezeit acht Jahre. Vor der Genehmigung müssen die Justizvollzugsanstalten das Flucht- oder Rückfallrisiko prüfen.
Benjamin F. hatte bereits 38 begleitete Ausgänge erhalten, bevor ihm die Flucht gelang. Bei seinem letzten Ausgang besuchte er seine Mutter in Vöhrum. Anschließend floh er mit seinem Motorrad und wurde schließlich nach einem Unfall in Italien gestellt.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen hat die Entscheidung, solche Ausgänge zuzulassen, scharf kritisiert. Sie stellt infrage, wie die Flucht trotz bestehender Sicherheitsvorkehrungen möglich war. Benjamin F. befindet sich mittlerweile wieder in Haft. Der Vorfall hat zu einer erneuten Prüfung der Gefängnisrichtlinien in der Region geführt. Die Behörden werden die Verfahren für die Gewährung von Hafturlaub bei Hochrisiko-Häftlingen überarbeiten.






