Gericht bestätigt: 586 Euro Miete für Grundsicherungsempfängerin sind angemessen

Gericht bestätigt: 586 Euro Miete für Grundsicherungsempfängerin sind angemessen
Eine Frau aus Minden ist mit ihrer Klage gegen die Stadt Salzgitter wegen der Berechnung von Wohnkosten gescheitert. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Methode der Stadt zur Festlegung angemessener Mietkosten nicht zu beanstanden sei. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob ihre monatliche Miete von 586 Euro für eine 72 Quadratmeter große Wohnung für eine Bezieherin von Grundsicherung unangemessen hoch sei.
Die Frau, die mit ihrer neunjährigen Tochter lebt, erhält aufgrund einer Epilepsie-Erkrankung eine Erwerbsminderungsrente sowie Sozialhilfe. Sie argumentierte, die Vorgehensweise Salzgitters bei den Wohnkosten sei willkürlich, und verwies auf schlechte Verkehrsanbindungen sowie die Notwendigkeit, in der Nähe von pflegebedürftigen Angehörigen zu bleiben. Das Gericht sah jedoch keine Hinweise auf unzureichende Verkehrsverbindungen und verwies auf 25 Buslinien, mehrere Zugverbindungen sowie die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Haushalte im Ort ein Auto besitzt.
Mit dem Urteil bleibt die Wohnkostenübernahme der Frau auf Basis des niedrigeren Richtwerts von 442 Euro bestehen. Die Entscheidung stärkt die Befugnis des Jobcenters, Grenzen für Wohnkosten ohne umfangreiche Einzelfallprüfung festzulegen. Ob die Frau weitere rechtliche Schritte einleitet, ist derzeit nicht bekannt.

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