Gericht bestätigt: Ehemalige Weihnachtsbaumplantage bleibt Wald – Landwirte unterliegen
Noah JägerGericht bestätigt: Ehemalige Weihnachtsbaumplantage bleibt Wald – Landwirte unterliegen
Ein Rechtsstreit um ein 8.956 Quadratmeter großes Grundstück in Niedersachsen ist mit einer Niederlage für Landwirte beendet worden, die gegen eine Aufforstungsverfügung Berufung eingelegt hatten. Das Gelände, das einst als Weihnachtsbaumplantage genutzt wurde, war von den Behörden als Wald eingestuft worden – und darf damit nicht wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen bestätigte ein früheres Urteil und erklärte die Entscheidung der Forstbehörde für rechtmäßig.
Der Konflikt begann, als die Landesforsten Niedersachsen die Aufforstung des Grundstücks anordneten, das zwei Brüder als ungeteilten Nachlass gemeinsam besitzen. Die Landwirte argumentierten, das Gelände müsse landwirtschaftlich bleiben, wie im Flächennutzungsplan der Gemeinde vorgesehen. Die Behörden bestanden jedoch darauf, dass sich das Gebiet zu einem von Fichten dominierten Wald entwickelt habe – vermutlich aus einer alten Weihnachtsbaumkultur hervorgegangen.
Nach deutschem Recht gelten Weihnachtsbaumplantagen nur dann nicht als Wald, wenn die Bäume jünger als sieben bis zehn Jahre sind. Biotopkartierungen und Forstinventuren bestätigten, dass es sich um einen 0,9 Hektar großen Nadelbaumbestand handelt, überwiegend mit Fichten. Das Gericht urteilte, die Aufforstungsverfügung sei rechtmäßig und die Forstbehörde befugt, sie durchzusetzen. Die Berufung der Landwirte wurde abgewiesen; das Oberverwaltungsgericht stimmte zu, dass das Gelände die Kriterien für eine landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr erfülle. Historische Unterlagen deuten darauf hin, dass das Gebiet möglicherweise bereits seit dem späten 19. Jahrhundert für den Weihnachtsbaumanbau genutzt wurde – was den Fall zusätzlich verkomplizierte.
Mit dem Urteil bleibt die Einstufung des Grundstücks als Wald bestehen. Die Landwirte müssen nun der Aufforstungsanordnung nachkommen und können ihre Pläne, das Land wieder landwirtschaftlich zu nutzen, nicht weiterverfolgen. Das Urteil stärkt die Position der Forstbehörden in Streitfällen zur Landnutzungsklassifizierung.