Gericht bestätigt Ernennung der Leitenden Oberstaatsanwältin in Hannover

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Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Fahne, einem Tisch und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

Gericht bestätigt Ernennung der Leitenden Oberstaatsanwältin in Hannover

Die Ernennung der neuen Leitenden Oberstaatsanwältin in Hannover ist im Ergebnis nicht zu beanstanden

Kurzmeldung Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat mit Beschluss vom 9. April 2025 einen Eilantrag gegen das Niedersächsische Justizministerium abgewiesen, mit dem die Besetzung der Stelle der Leitenden Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hannover untersagt werden sollte (Aktenzeichen: 5 B 118/24).

Artikeltext Ein rechtlicher Vorstoß, die Ernennung der neuen Leitenden Oberstaatsanwältin in Hannover zu blockieren, ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht Lüneburg wies einen Eilantrag ab und begründete dies damit, dass die klagende Partei keinen Anspruch auf die Stelle habe. Ausschlaggebend waren die höhere Besoldungsgruppe des ausgewählten Bewerbers sowie das Prinzip der Dienstalterregelung bei Bewerbungen.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg lehnte den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz aus verfahrensrechtlichen Gründen ab. Selbst bei einem fehlerfreien Auswahlverfahren wäre die Klägerin dem Gericht zufolge nicht berücksichtigt worden. Der erfolgreiche Kandidat ist in die Besoldungsgruppe B 6 eingestuft – vier Stufen über der R 3-Einordnung der Klägerin –, was nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als entscheidend gewertet wurde.

Die Entscheidung bestätigt das Auswahlverfahren des Ministeriums und stärkt den Grundsatz der dienstlichen Rangfolge bei Beförderungen. Sollte keine Revision erfolgreich sein, wird die neue Leitende Oberstaatsanwältin wie geplant ihr Amt antreten. Der Fall verdeutlicht, wie stark die hierarchischen Strukturen des öffentlichen Dienstes die Personalentscheidungen in solchen Streitfällen prägen.