Gericht bestätigt Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Bremen

Gericht bestätigt Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Bremen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Rechtmäßigkeit der vom Jobcenter Region Hannover festgelegten Mietobergrenzen für Empfänger von Arbeitslosengeld II in Bremen bestätigt. Mit diesem Urteil werden frühere widersprüchliche Entscheidungen des Sozialgerichts Hannover aufgehoben. Das Jobcenter Region Hannover hatte unter Leitung seiner Geschäftsführung Mietobergrenzen für Bezieher von Arbeitslosengeld in Bremen eingeführt. Das Gericht bestätigte nun in seinem aktuellen Beschluss, dass diese Vorgehensweise rechtens ist. Die Entscheidung des Gerichts schafft Klarheit in der Angelegenheit und kehrt damit frühere divergierende Urteile des Sozialgerichts Hannover um. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat damit grünes Licht für die Mietobergrenzen-Politik des Jobcenters in Bremen gegeben. Das Urteil des Landessozialgerichts bestätigt, dass das System der Mietobergrenzen des Jobcenters Region Hannover für Arbeitslosengeld-II-Empfänger in Bremen rechtlich einwandfrei ist. Die Entscheidung gibt Planungssicherheit und ermöglicht es dem Jobcenter, die Unterstützung bei den Wohnkosten für die Leistungsbezieher fortzuführen.

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