Gericht gibt AfD-Abgeordneten in Streit mit der Linken recht
Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linken wegen angeblicher Verspottung während einer Landtagssitzung zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linken, Teile einer Pressemitteilung zu wiederholen, in der AfD-Politikern vorgeworfen worden war, die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten verhöhnt zu haben.
Im Mittelpunkt des Falls stehen Vorwürfe des Linken-Politikers Dirk Bruhn von April 2025, die das Gericht mangels Beweisen als unbelegt einstufte. Der Rechtsstreit begann, nachdem Bruhn behauptet hatte, zwei AfD-Abgeordnete hätten während einer Sitzung im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern seine Parkinson-Erkrankung verspottet. Die Linke veröffentlichte daraufhin eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde. Daraufhin beantragten 13 AfD-Politiker eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, ihre Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden.
Ein Gericht erster Instanz hatte Teile der Klage zunächst abgewiesen. Das Oberlandesgericht Rostock hob diese Entscheidung jedoch auf und urteilte, die Linke habe keine Zeugen oder Beweise vorlegen können, um Bruhns Behauptungen zu stützen. Die Richter betonten, dass Politiker zwar scharfe Kritik ertragen müssten, grundlose persönliche Angriffe jedoch nicht hinnehmbar seien.
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung, während sein Kollege Thore Stein der Linken vorwarf, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben. Mit dem Beschluss ist es den beiden Kreisverbänden nun untersagt, die umstrittenen Passagen der Pressemitteilung erneut zu verbreiten.
Das Urteil bestätigt, dass den Aussagen der Linken die notwendige Beweislage fehlte, um die Vorwürfe zu rechtfertigen. Die einstweilige Verfügung der AfD-Abgeordneten blockiert damit die weitere Verbreitung der umstrittenen Behauptungen. Der Fall zeigt die rechtlichen Grenzen politischer Kritik auf, wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sind.






