Gericht kippt Auflagen für rechtsextreme NPD-Demonstration in Braunschweig
Leni SchulzGericht kippt Auflagen für rechtsextreme NPD-Demonstration in Braunschweig
Ein Gericht in Braunschweig hat zentrale Auflagen für eine rechtsextreme Demonstration am kommenden Freitag gekippt. Die Stadt hatte bestimmte Parolen sowie Kleidung mit Bezug zu verbotenen NS-Organisationen untersagt. Die Richter urteilten, dass diese Maßnahmen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzten.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hob Teile der von der Stadt verhängten Beschränkungen für die geplante Kundgebung der NPD auf. Dazu gehörten Verbote von Parolen, die verbotene NS-Organisationen verherrlichen. Zudem strich das Gericht das Verbot von Kleidungsstücken mit versteckten Abkürzungen, die auf verbotene Gruppierungen anspielen.
Tobias Pollmann, Leiter der Braunschweiger Ordnungsbehörde, bedauerte die Entscheidung, kündigte aber an, sie zu respektieren. Er betonte, dass das Urteil die engen rechtlichen Grenzen bei der Regulierung von Versammlungen aufzeige – selbst in umstrittenen Fällen.
Die Stadt versuchte, das Urteil anzufechten und legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Doch das höhere Gericht wies den Antrag zurück und bestätigte die ursprüngliche Entscheidung.
Die Konsequenz: Die NPD-Demonstration findet nun mit weniger Auflagen statt als ursprünglich geplant. Bisher verbotene Kleidung und Parolen dürfen gezeigt werden – sofern sie nicht gegen andere Gesetze verstoßen. Der Stadt bleiben keine weiteren rechtlichen Mittel, um die Beschränkungen wieder in Kraft zu setzen.






