06 January 2026, 12:34

Gericht stoppt religiös begründetes Homeschooling einer Familie in NRW

Ein Studiertisch mit zwei Kindern, einem Jungen mit einem Laptop und einem Mädchen, das arbeitet, mit drei Laptops, einem Buch, einer Tasse Tee, zwei brennenden Kerzen, einem Fenster, einem weiteren Tisch und einem Kühlschrank.

Eltern bestehen auf Homeschooling: Gericht wirft Klage gegen Schulpflicht ab - Gericht stoppt religiös begründetes Homeschooling einer Familie in NRW

Eine Familie in Nordrhein-Westfalen hat ihren juristischen Kampf um das Recht verloren, ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause zu unterrichten. Das Verwaltungsgericht Münster entschied, dass die Schulpflicht auch dann besteht, wenn Eltern alternative Bildungsmethoden bevorzugen. Das Urteil bestätigt die geltenden Gesetze zur Schulpflicht in Deutschland.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine Familie, die ihre Kinder bei einem Homeschooling-Verband angemeldet hatte, statt sie an einer öffentlichen Schule einzuschulen. Das Gericht stellte fest, dass dieser Verband rechtlich nicht als Schule anerkannt werden kann, da er keinen regelmäßigen Unterricht anbietet. Daher erfüllte die von der Familie gewählte Lösung nicht die gesetzlichen Anforderungen.

Das Münsteraner Gericht wies die Klage der Familie gegen die Schulanmeldungsbescheide ab. Es betonte, dass das deutsche Recht für alle Kinder im schulpflichtigen Alter den Schulbesuch vorschreibt. In der Begründung hieß es, dass religiöse oder persönliche Überzeugungen die Eltern nicht von dieser Verpflichtung befreien. Die Umsetzung des Urteils obliegt nun der örtlichen Schulaufsichtsbehörde. In Nordrhein-Westfalen ist dies in der Regel die Bezirksregierung oder ein untergeordnetes Schulamt, das nach den landesweiten Schulgesetzen (§§ 68–72 SchulG NRW) handelt.

Die Entscheidung bedeutet, dass die Familie ihre Kinder nun an einer anerkannten Schule anmelden muss. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle und bestätigt, dass Hausunterricht – selbst aus religiösen Gründen – die gesetzliche Schulpflicht nicht aufhebt. Die lokalen Behörden werden die Einhaltung der Vorgaben künftig überwachen.