Gericht stoppt Sozialleistungs-Stopp für abgelehnten Asylbewerber aus Afghanistan

Gericht stoppt Sozialleistungs-Stopp für abgelehnten Asylbewerber aus Afghanistan
Ein afghanischer Mann, der im April 2024 nach Deutschland eingereist ist, hat vorläufig einen juristischen Erfolg errungen: Ein Gericht entschied, dass ein Leistungsausschluss für Asylsuchende in seinem Fall nicht durchgesetzt werden darf. Das Sozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) verfügte, dass die Behörden ihm vorläufig wieder Sozialleistungen gewähren müssen, und berief sich dabei auf verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. Der Beschluss folgt auf einen Streit über seinen Asylantrag sowie wiederholte gescheiterte Abschiebungsversuche.
Der 28-jährige Kläger war mit einem polnischen Schengen-Visum nach Deutschland gekommen und hatte umgehend Asyl beantragt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte seinen Antrag jedoch als unzulässig ab – gestützt auf die Dublin-III-Verordnung, die vorsieht, dass Asylverfahren im ersten EU-Einreiseland, in diesem Fall Polen, durchgeführt werden müssen. Statt einer freiwilligen Ausreise erließ die Behörde eine Abschiebeanordnung und verlängerte die Frist bis Dezember 2025, nachdem zwei Versuche, den Mann aufzufinden, gescheitert waren.
Mit dem Urteil hat der Kläger nun vorläufig Anspruch auf Leistungen, während das gerichtliche Verfahren weiterläuft. Die Entscheidung wirft zudem grundsätzliche Fragen auf, wie EU-Asylregeln mit nationalen Sozialleistungsgesetzen zusammenwirken. Bis zu einer weiteren gerichtlichen Prüfung verhindert der Beschluss vorerst die Durchsetzung des Leistungsausschlusses.

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