03 April 2026, 22:08

Gericht verweigert Frau Auskunft über Samenspenden ihres biologischen Vaters

Ein altes Buchblatt, das verschiedene Arten von Sperma mit detaillierten Texten und Diagrammen illustriert.

Gericht verweigert Frau Auskunft über Samenspenden ihres biologischen Vaters

Eine durch Samenspende gezeugte Frau hat ihren Rechtsstreit um die Offenlegung von Details über die Spenden ihres biologischen Vaters verloren. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass sie keine Auskunft darüber verlangen kann, wie oft sein Sperma verwendet wurde oder wie viele Kinder daraus hervorgingen. Die Entscheidung bestätigt ein früheres Urteil des Landgerichts und beendet den Fall endgültig, da keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind.

Die Klägerin hatte Antworten über ihre biologischen Ursprünge gesucht und Akteneinsicht zu Häufigkeit der Samenspenden ihres Vaters, der Anzahl der Lebendgeburten sowie der beabsichtigten Zeugungen begehrt. Sie argumentierte, diese Informationen seien notwendig, um mögliche Halbgeschwister zu identifizieren und ungewollte inzestuöse Beziehungen zu vermeiden. Das Gericht urteilte jedoch, dass ihr Recht auf Kenntnis der Abstammung nicht so weit reiche, um solche spezifischen Details einzufordern.

Beklagter in dem Verfahren war ein ehemaliger Arzt des Universitätsklinikums Gießen sowie seiner eigenen Praxis. Er hatte Sperma desselben Spenders verwendet, der der biologische Vater der Klägerin ist. Laut den Aufzeichnungen des Arztes wurden während dessen aktiver Spendenzeit keine Kinder gezeugt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass das deutsche Samenspenderregistergesetz keinen Anspruch auf derartige Daten gewähre. Zudem könne die begehrte Auskunft keine Gewissheit über die Anzahl der Halbgeschwister bieten oder inzestuöse Beziehungen verhindern. Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts bestätigte das Urteil des Landgerichts und machte die Entscheidung damit rechtskräftig.

Der vollständige Wortlaut des Urteils wird auf dem offiziellen hessischen Rechtsportal unter www.rv.hessenrecht.hessen.de veröffentlicht.

Mit diesem Urteil ist der Fall abgeschlossen – die Klägerin erhält die gesuchten Informationen nicht. Die Entscheidung macht deutlich, welche Grenzen das geltende Recht für durch Samenspende gezeugte Personen bei der Suche nach ihren biologischen Wurzeln setzt. Da das Urteil nun rechtskräftig ist, sind keine weiteren Klagen mehr möglich.

Quelle