Göttinger Mieterin darf trotz Schimmel und Heizungsausfällen nicht umziehen

Gericht lehnt Mieterantrag in Göttinger Hochhaus ab - Göttinger Mieterin darf trotz Schimmel und Heizungsausfällen nicht umziehen
Eine Mieterin in Göttingen, die mit ihren vier Kindern in einer beengten Zweizimmerwohnung lebt, wurde trotz des desolaten Zustands des Gebäudes die Umsiedlung in eine Notunterkunft verweigert. Das Verwaltungsgericht entschied, dass zwar ihre Grundbedürfnisse erfüllt seien, die Wohnung jedoch nicht offiziell als bewohnbar eingestuft wurde.
Das Hochhaus in der Groner Landstraße 9 ist seit Langem für seine unzumutbaren Wohnverhältnisse berüchtigt. Über 400 Wohneinheiten leiden unter defekter Heizung, Schimmelbefall und Schädlingsplagen. Aufgrund dieser anhaltenden Probleme führen die städtischen Behörden regelmäßig Kontrollen durch.
Die Mieterin hatte beantragt, die Wohnung wegen der unzumutbaren Bedingungen zu verlassen. Das Gericht hielt es jedoch für zumutbar, dass sie kleinere Probleme wie Heizungsausfälle und Schimmel selbst behebt. Zudem verwies es darauf, dass die Wohnung in den kommenden Wochen die Mindestanforderungen erfüllen werde.
Die Hausverwaltung macht unbezahlte Mieten für die fehlenden Mittel zur Sanierung verantwortlich. Diese Darstellung wird jedoch von der Stadt und den Anwälten der Mieter bestritten. Sie argumentieren, dass finanzielle Engpässe durch ausstehende Mietzahlungen zur Insolvenz sowohl des aktuellen Eigentümers, der Gänseliesel Wohn GmbH, als auch des vorherigen Besitzers, der Winteks GmbH, beigetragen hätten.
Die Mieterin bleibt vorerst in der Wohnung, während das Gerichtsurteil ihr kaum Handlungsmöglichkeiten lässt. Die schlechten Wohnbedingungen im Gebäude bestehen fort, ohne dass eine Lösung in Sicht wäre. Die Stadtbehörden beobachten die Situation weiterhin, doch die Zukunft der Bewohner bleibt ungewiss.

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