22 April 2026, 22:08

Grenzach-Wyhlen entscheidet über Zukunft des Pflegeheims Emilienpark

Schwarz-weißer architectural drawing of Rosenhof Hospital in Hamburg, Germany, showing detailed floor plan with numerous electrical wires and labeled rooms, hallways, and features on aged paper.

Grenzach-Wyhlen entscheidet über Zukunft des Pflegeheims Emilienpark

Grenzach-Wyhlens Gemeinderat berät über möglichen Verkauf des Pflegeheims Emilienpark an die AWO Baden

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Am Dienstag, dem 28. April 2026, wird der Gemeinderat von Grenzach-Wyhlen über den geplanten Verkauf des Pflegeheims Emilienpark an die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Baden entscheiden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, droht die Einrichtung nach Ablauf des aktuellen Pachtvertrags im Jahr 2036 ohne Betreiber dazustehen.

Derzeit gehört das Pflegeheim der Gemeinde und wird von der AWO Baden bis Anfang 2036 gepachtet. Bei einem erfolgreichen Verkauf könnte die Trägerschaft bereits zum 1. September 2026 auf die Organisation übergehen. Die AWO Baden hat bereits Interesse an dem Kauf signalisiert und würde auch die anstehenden Sanierungsarbeiten übernehmen, deren Kosten auf zwei bis drei Millionen Euro geschätzt werden.

Das Gebäude benötigt umfangreiche Modernisierungen, um aktuelle Energiestandards und Klimaschutzvorgaben zu erfüllen. Zudem schreiben Landesvorschriften vor, dass Mehrbettzimmer in Einzelzimmer umgewandelt werden müssen. Die AWO Baden würde sich verpflichten, den Betrieb über das Jahr 2036 hinaus fortzuführen und so die langfristige Pflegeversorgung zu sichern. Zudem behielte die Gemeinde ein Vorkaufsrecht, falls die Einrichtung jemals weiterveräußert werden sollte.

Scheitert der Verkauf, könnte es für die Gemeinde schwierig werden, einen anderen Träger zu finden, der bereit ist, die notwendigen Sanierungen zu übernehmen. Der Gemeinderat hält eine Erweiterung des Gebäudes für ratsam, um den aktualisierten Vorgaben gerecht zu werden.

Die Entscheidung am 28. April wird darüber bestimmen, ob die AWO Baden die Trägerschaft des Emilienparks übernimmt. Bei einer Zustimmung würde die Organisation die anstehenden Sanierungen finanzieren und durchführen – bei gleichzeitiger Garantie für die Fortführung der Pflegeleistungen. Zudem sicherte sich die Gemeinde Mitspracherechte bei einer möglichen späteren Veräußerung der Immobilie.

Quelle