Hamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Beamten-Schutzgesetz
Finn WagnerHamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Beamten-Schutzgesetz
Hamburger Bürgerschaft stimmt am 17. Juni über umstrittenes Gesetz ab
Am 17. Juni steht in der Hamburger Bürgerschaft die Abstimmung über ein hochumstrittenes Gesetz an: Das „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ stößt auf breite Unterstützung der großen Parteien, trifft aber auf scharfen Widerstand von Aktivist:innen und einigen Abgeordneten.
Die regierenden SPD und Grünen sowie die oppositionelle CDU befürworten das Vorhaben – seine Verabschiedung gilt damit als so gut wie sicher. Noch am selben Tag will die Koalition einen Änderungsantrag einbringen, um die Formulierungen zu präzisieren. Ziel der Anpassung ist es, den Einfluss des Verfassungsschutzes bei Einstellungsverfahren einzugrenzen.
Kritiker:innen ziehen Parallelen zu den „Berufsverboten“ der 1970er- und 1980er-Jahre, als linke Aktivist:innen systematisch vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen wurden. Der ehemalige grüne Abgeordnete Hans-Peter de Lorent warnt, routinemäßige Überprüfungen durch den Verfassungsschutz hätten langfristig schwerwiegende Folgen. Das Gesetz sei ein „verheerender Fehler“, so de Lorent.
Die Opposition formiert sich derweil zum Widerstand: Die „Jusos“ und die „Grüne Jugend“ wollen in einer gemeinsamen Pressekonferenz ihre Ablehnung kundtun. Die „Linke“ kündigt an, eine namentliche Abstimmung zu beantragen – mit der Begründung, das Gesetz greife grundlose in Freiheitsrechte ein. Die Abgeordnete Deniz Çelik betont die historische Tragweite der Entscheidung und besteht darauf, dass künftige Generationen nachvollziehen können müssen, wie jede:r Politiker:in abgestimmt hat.
Auch auf der Straße regt sich Protest: Das „Bündnis gegen Berufsverbote“, die Gewerkschaft „ver.di“ und die „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft“ (GEW) rufen zu einer Demonstration auf. Das Gesetz enthält eine „Sunset-Klausel“ und tritt automatisch am 31. Juli 2031 außer Kraft.
Die Abstimmung am 17. Juni wird über das Schicksal des strittigen Vorhabens entscheiden. Sollte es verabschiedet werden, führt es befristete Überprüfungen für Bewerber:innen im öffentlichen Dienst ein. Die Gegner:innen werden die Auswirkungen auf Grundrechte und demokratische Prinzipien weiter anprangern.






