19 June 2026, 02:12

Hubig fordert schärfere Internetregeln für besseren Jugendschutz

Verbraucherbericht: Hubig fordert mehr Jugendschutz im Internet

Hubig fordert schärfere Internetregeln für besseren Jugendschutz

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert strengere Jugendschutzmaßnahmen im Internet. Sie argumentiert, dass große digitale Plattformen mit mächtigen Algorithmen nicht schwächere Schutzvorkehrungen haben dürften als physische Veranstaltungsorte. Ein neuer Bericht zeigt, dass in der Bevölkerung weit verbreitete Sorgen über die aktuellen Schutzmechanismen für junge Menschen bestehen.

Hubig betonte, dass die bestehenden Jugendschutzregeln für soziale Medien und Videospiele allgemein als unzureichend angesehen werden. Sie wies darauf hin, dass milliardenschwere Plattformen dieselben Standards erfüllen müssten wie Offline-Bereiche, wenn es um den Schutz von Minderjährigen gehe.

Die öffentliche Meinung unterstützt ihre Position nachdrücklich. Laut dem Verbraucherreport 2026 sind 79 Prozent der Ansicht, dass Politiker mehr tun sollten, um junge Menschen im Netz zu schützen. Ein noch größerer Anteil – 87 Prozent – bewertet die bisherigen Bemühungen der Regierung in diesem Bereich als mangelhaft oder sehr mangelhaft. Zudem sagen 82 Prozent, dass die Politik versage, wenn es darum gehe, junge Menschen in finanziellen Angelegenheiten ausreichend zu schützen.

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Die Bedenken beschränken sich nicht auf digitale Räume. Fast drei Viertel (74 Prozent) sehen Handlungsbedarf bei stärkeren Verbraucherschutzmaßnahmen für Minderjährige im Bereich Ernährung. Die Fachkommission für Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt wird voraussichtlich bald ihre Erkenntnisse vorlegen.

Der Aufruf zum Handeln erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Unzufriedenheit mit dem Jugendschutz in der Bevölkerung. Hubigs Forderung nach schärferen Online-Schutzvorkehrungen deckt sich mit der breiten Nachfrage nach besseren Regelungen. Der anstehende Bericht der Fachkommission könnte weitere Hinweise liefern, wie diesen Sorgen begegnet werden kann.

Quelle