Hubig will Feminizide künftig konsequent als Mord bestrafen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Gesetzesreform gegen frauenfeindliche Tötungsdelikte vor
Justizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der geschlechtsspezifische Tötungsdelikte künftig strenger ahnden soll. Die geplante Änderung sieht vor, dass Morde mit frauenfeindlicher oder geschlechterbezogener Motivation konsequent als Mord und nicht als Totschlag verfolgt werden.
Nach aktuellem deutschem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen oder ähnlichen Beweggründen in einigen Fällen als Mord gewertet werden. Allerdings entgehen viele Angeklagte einer Mordanklage, indem sie verminderte Schuldfähigkeit geltend machen – was häufig zu milderen Totschlagsverurteilungen führt. Während Totschlag kürzere Haftstrafen mit Aussicht auf vorzeitige Entlassung nach sich zieht, kann Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden.
Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, den Mordparagraphen (§ 211 StGB) um explizit geschlechterbezogene Tötungsmotive zu erweitern. Künftig könnte also allein die Tatsache, dass ein Opfer weil es eine Frau ist getötet wurde, als Mordmerkmal gelten – und die Staatsanwaltschaften wären befugt, entsprechend Anklage zu erheben. Damit soll eine rechtliche Lücke geschlossen werden, die es Tätern von Feminiziden bisher oft ermöglicht, mit geringeren Strafen davonzukommen.
Die Reform soll klarere juristische Definitionen für geschlechtsspezifische Gewalt schaffen. Durch die Präzisierung des Strafgesetzbuchs will Hubig sicherstellen, dass solche Verbrechen systematisch als Mord gewertet werden – entsprechend ihrer besonderen Schwere.
Wird der Entwurf verabschiedet, stärkt dies den rechtlichen Schutz vor geschlechtermotivierten Tötungen. Mordverurteilungen würden dann deutlich höhere Strafen nach sich ziehen, einschließlich der Möglichkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem würde das deutsche Recht damit stärker an internationale Standards zur Bekämpfung von Feminiziden angeglichen.






