Juristischer Rückschlag für den Schutz des Aller-Leine-Tals in Niedersachsen

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Eine volle Szene mit zahlreichen Menschen, Fahnen, Zelten und Gebäuden zwischen Rauch, Gras, Pflanzen, Bäumen und Hügeln.

Juristischer Rückschlag für den Schutz des Aller-Leine-Tals in Niedersachsen

Rückschlag für den Schutz des Aller-Leine-Tals in Niedersachsen

Der Schutz des Aller-Leine-Tals in Niedersachsen hat einen juristischen Dämpfer erhalten. Eine jahrelang vorbereitete lokale Schutzverordnung wurde kürzlich vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg für unwirksam erklärt. Das Urteil markiert das vorläufige Ende eines langjährigen Prozesses zum Umweltschutz, der 2017 begann.

Das Aller-Leine-Tal war bereits als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) nach der EU-Richtlinie 92/43/EWG von 1992 ausgewiesen worden. Niedersachsen hatte seine FFH-Zonen erstmals zwischen 2002 und 2004 kartiert, mit Aktualisierungen in den Jahren 2015 und 2016. Trotz dieser Bemühungen leitete die EU 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, weil der Schutz solcher Gebiete verzögert wurde.

Der Landkreis Heidekreis begann 2017 mit der Ausarbeitung einer Schutzverordnung für das Tal. Nach drei Jahren Arbeit verabschiedete der Kreistag sie am 26. Juni 2020. Doch bald folgten rechtliche Klagen.

2023 erklärte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Verordnung in zwei Musterverfahren für unwirksam. Das Gericht stellte fest, dass die Gebietsabgrenzungen nicht vollständig den Naturschutzgrundsätzen entsprachen. Daraufhin muss der Landkreis nun eine neue Verordnung erarbeiten. Den Behörden wurde empfohlen, sich mit allen Beteiligten abzustimmen, um ökologische und lokale Interessen in Einklang zu bringen.

Trotz des Urteils bleibt das Aller-Leine-Tal durch übergeordnete EU- und nationale Gesetze geschützt. Es behält seinen Status als FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet.

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass der Landkreis das Verfahren zur Festlegung von Schutzmaßnahmen neu aufrollen muss. Eine überarbeitete Verordnung wird die im Urteil genannten rechtlichen Mängel beheben müssen. Bis dahin gelten die bestehenden europäischen und nationalen Vorschriften für den Naturschutz im Tal.