02 April 2026, 22:08

Karfreitag bleibt in Deutschland ein stiller Feiertag – trotz Branchenproteste

Eine Bühne vor dem Brandenburger Tor in Berlin, Deutschland, mit einem Tisch mit einer Blumenvase, einem Kreuzsymbol, Bannern, Lautsprechern und anderen Gegenständen, sowie Fahrzeugen auf der Straße und Gebäuden im Hintergrund.

Karfreitag bleibt in Deutschland ein stiller Feiertag – trotz Branchenproteste

Karfreitag bleibt in Deutschland ein Tag strenger Ruhevorschriften – mit Ländergesetzen, die seit Langem öffentliche Tanzveranstaltungen und Unterhaltungsangebote verbieten. Zwar unterscheiden sich die Regelungen regional, doch die Behörden verteidigen die Einschränkungen weiterhin als notwendig für Besinnung und Einkehr. Aktuelle Kritik aus der Veranstaltungsbranche hat die Debatte um diese Politik neu entfacht.

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In Berlin sind öffentliche Tanzveranstaltungen am Karfreitag von 4:00 Uhr morgens bis 21:00 Uhr untersagt – angelehnt an die allgemeinen Sonntagsruheregeln. Auch musikalische Darbietungen in Gastronomiebetrieben mit Alkoholausschank sind verboten, und Sportveranstaltungen mit Musik oder Unterhaltungsprogrammen unterliegen Beschränkungen.

Noch schärfere Auflagen gelten in Brandenburg: Hier sind alle öffentlichen Tanzveranstaltungen von Mitternacht am Karfreitag bis 4:00 Uhr am Karsamstag untersagt. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Umzüge sowie Unterhaltungsveranstaltungen sind von Mitternacht bis Mitternacht verboten. Auch Sportveranstaltungen mit Musik oder Showprogrammen sind in diesem Zeitraum nicht erlaubt.

Bayern hält die weitreichendsten Einschränkungen aufrecht und verbietet öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag bis Karsamstag – insgesamt rund 70 Stunden. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt das Verbot bis 6:00 Uhr morgens des Folgetags. Diese Regelungen sind seit mindestens fünf Jahren unverändert.

Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle verteidigte die Vorschriften gegenüber der Branchenkritik. Die Ruhe- und Besinnungstage dienten dem Gemeinwohl, argumentierte sie. Die Beschränkungen erstrecken sich teilweise auch auf bestimmte Filmvorführungen in Kinos – je nach regionaler Auslegung der Gesetze über "stille Feiertage".

Die langjährigen Verbote für öffentliche Tanzveranstaltungen und Unterhaltungsangebote am Karfreitag bleiben damit unverändert bestehen. Jedes Bundesland setzt eigene Zeiträume durch, wobei Brandenburg und Bayern die strengsten Regelungen vorgeben. Trotz anhaltender Diskussionen aus betroffenen Wirtschaftszweigen zeigen die Behörden keine Anzeichen, die Vorschriften zu lockern.

Quelle