16 March 2026, 14:08

Lebenslänglich für brutalen Raubmord: Täter lockte Opfer in tödliche Falle

Eine Schwarz-Weiß-Zeichnung eines Bahnhofs mit Menschen, die auf verschiedenen Gegenständen sitzen, einschließlich Gleisen, Geländern, Wänden und Fenstern, mit dem Text "verurteilt zu lebenslanger Haft in Millbank-Gefängnis" oben und unten.

Räuberischer Mord im Schrebergarten: Lebenslange Haft für 68-Jährigen in Niedersachsen - Lebenslänglich für brutalen Raubmord: Täter lockte Opfer in tödliche Falle

Ein 68-jähriger Mann ist wegen eines brutalen Raubmords in Hameln zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Wie im Prozess deutlich wurde, lockte der Angeklagte einen Bekannten in einen Kleingarten und erschoss ihn dort. Als Motiv galt Diebstahl – nach der Tat nahm er dem Opfer die Geldbörse ab. Ermittler konnten ihm zudem einen weiteren Fall in Emmerthal nachweisen, bei dem er eine Bekannte vergiftete und ihr anschließend Geld sowie Schmuck stahl.

Das Gericht stufte die Taten des Angeklagten als Verbrechen von besonderer Schwere ein. Neben dem Mord wurde er wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Aufgrund der Grausamkeit seiner Straftaten schlossen die Richter eine vorzeitige Entlassung aus der Haft kategorisch aus.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, der Angeklagte habe ein Muster vorsätzlicher Gewalt zur Bereicherung gezeigt. Dass er dabei Menschen aus seinem persönlichen Umfeld als Opfer ausgewählt habe, mache das Vertrauensbruch besonders verwerflich. Die lebenslange Strafe spiegle die skrupellose Planung seiner Taten und das Ausmaß des angerichteten Leids wider.

Der Verurteilte muss die Haftstrafe ohne Möglichkeit einer Bewährung verbüßen. Mit dem Urteil ist ein Fall abgeschlossen, der mehrere gewaltsame Raubdelikte umfasste – darunter eine Vergiftung und einen tödlichen Schusswaffenangriff. Die Behörden bestätigten, dass das Strafmaß der außergewöhnlichen Schwere der begangenen Verbrechen entspricht.

Quelle