Madrids Stadtrat verhängt Rekordstrafe gegen Lärm im Metropolitano
Stadtrat von Madrid geht 2025 gegen Lärmverstöße im Estadio Metropolitano vor
Bei Kontrollen während Veranstaltungen im Stadion wurden sowohl Regelkonformität als auch Verstöße festgestellt – bei Überschreitungen der Grenzwerte wurden Bußgelder verhängt. Anwohner hatten sich wiederholt über die Belästigungen durch Großveranstaltungen an dem Standort beschwert.
Im laufenden Jahr führte der Stadtrat 29 Lärmmessungen im Metropolitano durch. Bei vier dieser Kontrollen wurden Verstöße dokumentiert, während 14 Untersuchungen die vollständige Einhaltung der Vorschriften bestätigten.
Ein Konzert der Band Imagine Dragons wurde mit einem Bußgeld von 500 Euro belegt, nachdem die nächtlichen Lärmgrenzwerte um vier Dezibel überschritten worden waren. Der Verstoß wurde als geringfügig eingestuft. Auch das International Madcup Youth Football Tournament musste 180 Euro Strafe zahlen, nachdem tagsüber ähnliche Überschreitungen registriert worden waren.
Die höchste Sanktion folgte auf ein Konzert von AC/DC. Die Municipal Police maß nachts Schallpegel, die fünf bis zehn Dezibel über den zulässigen Werten lagen. Der Verstoß wurde als „sehr schwerwiegend“ klassifiziert und mit einem Bußgeld von 80.800,80 Euro geahndet – die höchste Strafe für eine Veranstaltung 2025 im Stadion und eine der höchsten, die in Madrid in den letzten Jahren gegen eine Veranstaltungsstätte verhängt wurden.
Um die Lärmbelastung zu verringern, hat der Stadtrat Maßnahmen ergriffen, darunter die Installation schallabsorbierender Paneele und die gezielte Ausrichtung der Beschallungsanlagen. Die meisten Konzerte müssen spätestens um Mitternacht enden, nur an Freitagen, Samstagen und Vorabenden von Feiertagen ist eine Verlängerung bis 00:30 Uhr möglich.
Die Bußgelder und Kontrollen unterstreichen die Bemühungen, die Lärmvorschriften bei Großveranstaltungen durchzusetzen. Mit den ergiffenen Maßnahmen will die Stadtverwaltung die Beeinträchtigungen für die Anwohner minimieren. Die Sanktionen dienen zugleich als Mahnung, dass für Veranstaltungen dieser Größenordnung strenge Auflagen gelten.






