05 March 2026, 15:52

"Meine Fähre" meldet vorläufige Insolvenz – Betrieb nach Norderney läuft weiter

Eine handgezeichnete Karte einer kleinen Insel mit einem Boot im umliegenden Wasser, mit Textanmerkungen auf dem Papier.

Neue Norderney-Fähre-Reihe beantragt Insolvenz - "Meine Fähre" meldet vorläufige Insolvenz – Betrieb nach Norderney läuft weiter

Handelsregister-Eintrag Meine Fähre beantragt vorläufige Insolvenz

Der Fährbetreiber Meine Fähre hat nach finanziellen Schwierigkeiten einen vorläufigen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Aurich gestellt. Dennoch bleibt der Betrieb vorerst unberührt – die Fähren verkehren weiterhin planmäßig. Das 2022 gegründete Unternehmen nahm im Herbst 2023 mit der Fähre Meine Fähre 1 seinen ersten Liniendienst auf der Strecke nach Norderney auf.

Mit Sitz auf Norderney startete Meine Fähre mit einem einstelligen Millioneninvestment in sein erstes Schiff, das in Groningen, Niederlande, gebaut wurde. Die im Herbst 2023 in Betrieb genommene Fähre entwickelte sich schnell zu einer wichtigen Verkehrsverbindung zwischen Norderney und Norddeich. Bis März 2026 hatte sie rund 1,2 Millionen Passagiere und 250.000 Fahrzeuge befördert.

Vor dem Markteintritt von Meine Fähre hatte die Reederei Norden-Frisia ein Monopol auf der Strecke nach Norderney. Das neue Unternehmen warb 2024 bei seiner Expansion mit dem Slogan "Flexibel nach Norderney reisen" und wurde von örtlichen Hoteliers sowie einer Stiftung unterstützt. Bisher hat das Unternehmen jedoch keine detaillierten Finanzkennzahlen oder Auslastungszahlen veröffentlicht.

Ein Unternehmenssprecher bestätigte, dass der Insolvenzantrag aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit eingereicht wurde. Trotz der finanziellen Engpässe versicherte das Unternehmen den Fahrgästen, dass alle Überfahrten wie gewohnt stattfinden werden.

Die Insolvenzanmeldung stellt einen Rückschlag für Meine Fähre dar, das sich als Konkurrenz im Norderney-Fährmarkt etabliert hatte. Zwar läuft der Betrieb vorerst weiter, doch die Zukunft des Unternehmens hängt von den anstehenden Sanierungsbemühungen ab. Das Gericht wird den Antrag nun prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

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