Regisseur Milo Rau stellt die AfD im Theater vor Gericht - Milo Rau inszeniert fiktives AfD-Verbot-Verfahren am Thalia Theater
Die diesjährigen Hamburger Lessing-Tage enden mit einem gewagten Theaterprojekt
Der Schweizer Regisseur Milo Rau inszeniert am Thalia Theater ein dreitägiges Gerichtsverfahren gegen Deutschland – ein experimentelles Stück, das prüft, ob die rechtspopulistische AfD verboten werden sollte. Statt Schauspieler treten echte Juristen und Rechtsexperten in dem fiktiven Prozess auf.
Das 2010 von Joachim Lux gegründete Festival widmet sich seit jeher politischen Themen. Die diesjährige Ausgabe wird von Matthias Lilienthal kuratiert, der Rau eingeladen hat, seinen markanten postdramatischen Ansatz auf die Bühne zu bringen. Raus frühere Arbeiten – darunter Hate Radio (2011), Der Kongo-Tribunal (2015) und Die Moskauer Prozesse (2013) – kombinieren immersive Reenactments, wörtliche Zitate und Publikumseinbindung, um kontroverse Themen aufzugreifen. Seine Produktionen waren bereits auf renommierten Bühnen wie dem Berliner Theatertreffen, der Biennale Venedig und dem Avignon Festival zu sehen.
Für das Gerichtsverfahren gegen Deutschland übernimmt die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin den Vorsitz. Der Prozess folgt einem juristischen Format, in dem Argumente für und gegen ein mögliches AfD-Verbot ausgetauscht werden. Anders als im klassischen Theater bestehen die Beteiligten nicht aus Schauspielern, sondern aus Fachjuristen.
Die gesamte Verhandlung wird live auf der Website des Thalia Theaters übertragen und so einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Mit dem Gerichtsverfahren gegen Deutschland schließen die Lessing-Tage in diesem Jahr mit einer provokanten Auseinandersetzung über Demokratie und Extremismus. Durch die Einbindung von Juristen und die Live-Übertragung verschwimmen die Grenzen zwischen Theater und realer juristischer Debatte. Zwar hat das Ergebnis keine rechtliche Bindung, doch soll es eine Diskussion über den Platz der AfD in der deutschen Politik anstoßen.
Das Urteil des Prozesses und die wichtigsten Diskussionen aufgedeckt
Der fiktive 'Prozess gegen Deutschland' ist mit einem nicht bindenden Urteil zu Ende gegangen. Unter der Leitung von Herta Däubler-Gmelin hat das dreitägige Ereignis Folgendes behandelt:
- Eine mögliche AfD-Parteiverbot unter Artikel 21 des Grundgesetzes.
- Die Glorifizierung der Gewalt und demokratischen Grenzen durch die Partei.
- Ein vorgeschlagenes Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige. Die Beratungen der Jury bestätigten den AfD-Konformität mit den verfassungsmäßigen Schwellen, aber betonten Bedenken wegen extremistischer Rhetorik.






