Mutter aus Hannover sitzt in Erzwingungshaft – weil sie ihre Tochter nicht herausgab

Mutter aus Hannover sitzt in Erzwingungshaft – weil sie ihre Tochter nicht herausgab
Eine 38-jährige Mutter aus Hannover sitzt seit Anfang November in Untersuchungshaft, nachdem sie sich geweigert hatte, ihre 13-jährige Tochter an den Vater des Kindes zu übergeben. Die Frau, der das Sorgerecht für ihre beiden Töchter entzogen wurde, war in Frankfurt festgenommen und später in die Justizvollzugsanstalt Hildesheim verlegt worden. Ihr Anwalt bezeichnet die Inhaftierung als unverhältnismäßig und kritisiert zudem die Haftbedingungen.
Die Mutter hatte wiederholt gerichtliche Anordnungen missachtet, ihre Tochter an den Vater zurückzugeben. Als sie im September 2023 nicht zu einer Verhandlung erschien, erließ das Oberlandesgericht Celle einen Haftbefehl nach § 230 der Strafprozessordnung (StPO). Da die Polizei sie nicht an ihrer gemeldeten Adresse antraf, kam es schließlich zu ihrer Festnahme in Frankfurt.
Das Gericht hatte zunächst Zwangshaft angeordnet, diese später jedoch in eine 150-tägige Erzwingungshaft wegen Ungehorsams umgewandelt, die bis zum 25. April 2026 dauern soll. Ihr Anwalt, Christian Laue, hält die Verhaftung und die lange Haftdauer für rechtswidrig. Er verweist darauf, dass eine Erzwingungshaft nach § 230 StPO maximal zehn Tage – oder nach einigen Rechtsauffassungen höchstens drei Wochen – betragen dürfe. Trotz seiner Beschwerde bestätigte das Gericht die Entscheidung und begründete dies mit der Notwendigkeit, das Verfahren durchzusetzen.
Die Mutter berichtet unterdessen von harten Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt Hildesheim, darunter Schimmel an den Wänden. Ihre 13-jährige Tochter lebt inzwischen in einer Jugendhilfeeinrichtung bei Hannover. Bald erreicht das Mädchen ein Alter, in dem es gerichtliche Entscheidungen, die es betreffen, selbst anfechten kann.
Eine Verhandlung Anfang Dezember soll klären, ob der Mutter Besuchsrecht für ihre beiden Töchter gewährt wird. Das Oberlandesgericht Celle hatte in der Vergangenheit bereits Mütter zur Verantwortung gezogen, wenn ein Kind den Kontakt zum Vater verweigert.
Die Mutter bleibt bis April 2026 in Haft, sofern die anstehende Verhandlung keine Änderung ihrer Besuchsrechte bringt. Ihr Anwalt bestreitet weiterhin die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung, während das Gericht die Zwangsmaßnahmen für gerechtfertigt hält. Die Unterbringung der Tochter in der Jugendhilfeeinrichtung bleibt vorerst unverändert.

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