Mutter von Vier trotzt Räumung, behauptet unbewohnbare Wohnung

Kündigung nach Beschwerde - Mieter will kämpfen - Mutter von Vier trotzt Räumung, behauptet unbewohnbare Wohnung
Vierfache Mutter in Göttingen wehrt sich gegen Räumungsklage – Wohnung in Memmingen sei unbewohnbar Eine 36-jährige alleinerziehende Mutter von vier Kindern in Göttingen setzt sich gegen eine Räumungsklage zur Wehr und behauptet, ihre Zweizimmerwohnung in Memmingen sei unbewohnbar. Mieterin und Anwalt halten die Kündigung für rechtswidrig, während die Stadt in einem Rechtsstreit um Notunterkünfte verwickelt ist. Die Mieterin lebt seit März ohne Heizung in ihrer Wohnung. Trotz der unwürdigen Bedingungen weigert sie sich zu ziehen – unterstützt von ihrem Anwalt, Sven Adam. Die Stadt verweist hingegen auf ein laufendes verwaltungsgerichtliches Verfahren zu ihrem Antrag auf Notunterkunft. Ihr Anwaltsteam unter der Leitung von Nils Spörkel argumentiert, dass nach deutschem Recht zwei Kinder bei der Wohnflächenberechnung einem Erwachsenen gleichgestellt seien. Die Mieterin hat gegen die Wohneigentümergemeinschaft, die Hausverwaltung und die Stadt wegen unzumutbarer Wohnverhältnisse Klage eingereicht. Sie fordert die Feststellung der Unbewohnbarkeit, die Wiederherstellung der Heizung, eine Mietminderung von 100 Prozent sowie eine Notunterkunft. Die Stadt begrüßt den Rechtsweg, da das Verfahren möglicherweise Präzedenzfall für andere Bewohner des Hochhauses in Memmingen schaffen könnte. Die 36-jährige Vierfachmutter bleibt trotz Räumungsdrohung in ihrer Wohnung. Ihr Anwaltsteam kämpft für bessere Lebensbedingungen – mit potenziellen Auswirkungen auf andere Mieter. Die Stadt erwartet nun die gerichtliche Entscheidung über den Notunterkunftsantrag.

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