Neue Pflicht: Ab 19. Juni brauchen Websites einen Kündigungsbutton
Ab dem 19. Juni gilt eine neue Regelung für Online-Unternehmen: Sie müssen auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Kündigungsbutton“ einbauen. Dies betrifft alle digitalen Vertragskündigungen.
Ab diesem Stichtag muss der Button auf jeder Unternehmenswebsite zu finden sein, die Verträge anbietet. Er soll leicht auffindbar und bedienbar sein – der Vorgang darf nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss.
Der Button ändert nichts an den bestehenden Verbraucherrechten. Die Widerrufsfrist bleibt wie bisher bei 14 Tagen nach Kauf oder Lieferung. Fehlt der Button, kann sich diese Frist jedoch auf ein Jahr und 14 Tage verlängern.
Nach Betätigung des Buttons müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung erhalten, und zwar in einem speicherbaren Format wie etwa per E-Mail.
Die Neuregelung soll digitale Kündigungen für Kundinnen und Kunden vereinfachen. Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten, um verlängerte Widerrufsfristen zu vermeiden. Die Regel stärkt zudem die Transparenz bei Online-Geschäften.






