Neues Gesetz: Ab 2026 muss jeder Online-Shop einen Widerrufsbutton anbieten
Leni SchulzNeues Gesetz: Ab 2026 muss jeder Online-Shop einen Widerrufsbutton anbieten
Deutschland hat ein neues Gesetz eingeführt, das Unternehmen verpflichtet, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzubinden. Die Regelung, die am 5. Februar 2026 verabschiedet wurde, setzt eine EU-Richtlinie um, die Online-Vertragskündigungen für Verbraucher vereinfachen soll. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass der Button gut sichtbar und leicht bedienbar ist.
Das Gesetz geht auf die EU-Richtlinie 2023/2673 zurück, die Deutschland nun in nationales Recht umgesetzt hat. Den Vorgaben zufolge muss der Widerrufsbutton dauerhaft auf der Website eines Unternehmens eingeblendet werden – entweder im Header oder im Footer. Er darf nicht hinter Login-Bereichen versteckt oder in Menüs verborgen sein.
Der Button selbst kann als Link gestaltet sein, muss sich jedoch deutlich von anderen Links auf der Seite abheben. Bei einem Klick leitet er Nutzer durch einen zweistufigen Prozess: Zunächst geben sie ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse ein, gefolgt von einer Bestätigungsabfrage. Nach der Bestätigung muss das Unternehmen umgehend eine Eingangsbestätigung versenden, die die Widerrufsdetails sowie einen Zeitstempel enthält.
Zudem sind Unternehmen verpflichtet, ihre Widerrufsbedingungen zu aktualisieren. Diese müssen nun klar angeben, wo sich der Button befindet und wie er funktioniert. Stellt ein Unternehmen falsche oder unvollständige Informationen zum Button bereit, kann sich die Widerrufsfrist für Verbraucher auf bis zu ein Jahr und 14 Tage ab Erhalt der Bestellung verlängern.
Das neue Gesetz soll Online-Stornierungen für Verbraucher unkompliziert gestalten. Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten, indem sie den Widerrufsbutton zugänglich und funktionsfähig bereithalten. Bei Verstößen drohen verlängerte Widerrufsfristen für Kunden.






