Niedersachsen muss Inklusionsförderung für Oberstufe bis 2026 reformieren

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Schüler in Schuluniformen stehen auf einem Weg und halten Papiere, während ein Mädchen in ein Mikrofon spricht; dahinter ist eine Umzäunung zu sehen, die mit einem Schopf bekrönt ist, der mit Ballons geschmückt ist.

Inklusion: Land muss Schulen besser unterstützen - Niedersachsen muss Inklusionsförderung für Oberstufe bis 2026 reformieren

Ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen Landesgerichts hat das Fördersystem des Bundeslandes für inklusive Bildung in Schulen der Sekundarstufe II, wie etwa die Region Hannover, für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung wirft ein langjähriges Problem auf: Trägereinrichtungen von Schulen in Niedersachsen wurden bei den Kosten für Inklusion bisher ohne finanzielle Unterstützung gelassen. Das Urteil zwingt das Land nun, sein Fördermodell bis Ende 2026 grundlegend zu reformieren.

Der Streit begann, nachdem das Niedersächsische Schulgesetz von 2012 vorsah, dass alle öffentlichen Schulen bis zum Schuljahr 2013/2014 inklusiv werden sollten. Zwar stellt das Land den Kommunen eine Pauschale für Inklusionskosten zur Verfügung, doch diese Mittel beziehen sich ausschließlich auf Schülerzahlen in der Primarstufe und Sekundarstufe I. Träger von Schulen der Sekundarstufe II – wie die Region Hannover – gingen dagegen leer aus, obwohl sie ähnliche Ausgaben zu tragen hatten.

Das Urteil wird die finanzielle Belastung der Kommunen in ganz Niedersachsen verringern. Verantwortliche für die Sekundarstufe II erhalten künftig Unterstützung bei inklusionsbedingten Kosten. Die Reformfrist stellt sicher, dass die Änderungen innerhalb der nächsten zwei Jahre umgesetzt werden – inklusive rückwirkender Zahlungen ab dem Jahr 2022.