04 March 2026, 18:36

Niedersachsen reformiert Maßregelvollzug in der forensischen Psychiatrie mit neuem Gesetzesentwurf

Ein altes Buch mit dem Titel "Berichte über ausgewählte Fälle in den Gerichten von Westminster-Hall sowie die Meinung von John Lord Fortescue" ist geöffnet und zeigt eine Seite mit schwarzem Text.

Niedersachsen reformiert Maßregelvollzug in der forensischen Psychiatrie mit neuem Gesetzesentwurf

Die Landesregierung Niedersachsens hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Maßregelvollzugs in der forensischen Psychiatrie verabschiedet. Das neue Gesetz, das Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz (Nds. MVollzG), geht nun in die Anhörung der beteiligten Kreise. Laut Behörden zielen die Änderungen darauf ab, die Ziele des Maßregelvollzugs präziser zu fassen und aktuelle rechtliche Entwicklungen zu berücksichtigen.

Eine zentrale Neuerung sieht vor, dass die ausschließliche Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten für forensisch-psychiatrische Fälle entfällt. Medizinische Aufgaben, die psychiatrisches Fachwissen erfordern, bleiben jedoch weiterhin qualifizierten Medizinerinnen und Medizinern vorbehalten.

Der Entwurf erweitert zudem den Anwendungsbereich des Maßregelvollzugs: Künftig fällt auch die vorläufige Unterbringung nach Paragraf 126a der Strafprozessordnung (StPO) darunter. Eine weitere Ergänzung betrifft Fälle, in denen eine Reststrafe in einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung verbüßt werden muss, nachdem eine Maßnahme nach Paragraf 67d des Strafgesetzbuchs (StGB) angeordnet wurde.

Dr. Christine Arbogast, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, äußerte sich zur Kabinettsentscheidung. Sie betonte die Notwendigkeit klarerer rechtlicher Rahmenbedingungen in diesem Bereich.

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Während bekannt ist, dass die Psychiatrische Klinik Lüneburg (PKL) über eine forensisch-psychiatrische Abteilung verfügt, liegen keine konkreten Daten vor, wie viele Einrichtungen in Niedersachsen derzeit Fälle nach Paragraf 67d StGB behandeln. Auch zu Kapazitäten und Patientenzahlen in diesem Zusammenhang gibt es keine dokumentierten Angaben.

Der überarbeitete Entwurf wird nun in ein Anhörungsverfahren gehen, bevor er finalisiert wird. Er führt strengere Definitionen für den Maßregelvollzug in der forensischen Psychiatrie ein, behält aber medizinische Verantwortungsbereiche bei geschulten Fachkräften. Die Umsetzung des Gesetzes hängt von weiterem Feedback aus Jurisprudenz und Gesundheitswesen ab.